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Das Barrierefreiheitsgesetz bringt Inklusion ins digitale Zeitalter

von Präsident Franz Groschan

Mit dem digitalen Zeitalter kam die ‚Do-it-yourself‘-Kultur auf und damit kamen große Probleme auf Menschen mit Behinderungen zu. Doch es wird besser. Am 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Das Gesetz, der EU Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen folgend, verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zu gestalten. Hinter diesem Begriff verbirgt sich nichts weniger als eine große Erleichterung für Menschen mit Behinderungen im digitalen Zeitalter. Von Geldautomaten bis zu Webshops oder Onlinebanking soll die Digitalisierung nun wirklich für alle Menschen einen Vorteil bringen.

Rund 18 % der österreichischen Bevölkerung leben mit einer Behinderung. In unserer digitalisierten Welt kommt niemand mehr umhin, die Informationstechnologien zu nutzen. Es ist für Menschen mit Behinderungen genauso notwendig wie für Menschen ohne Behinderung, digitale Serviceleistungen für Bildung, Arbeit, Freizeitgestaltung, Online-Banking, Web-Shops und viele andere mehr in Anspruch nehmen zu können. Das neue Gesetz schafft die Grundlagen dazu, digitale und physische Hürden systematisch abzubauen.

Die Anforderungen sind komplex. Auch der KOBV ist gerade dabei, alle eigenen Websites auf den höchsten Standard der Internet-Barrierefreiheit zu stellen. Von daher wissen wir um den Umfang des Themas nur zu gut. Unternehmen sehen sich vor technischen, finanziellen und personellen Herausforderungen. Die Nachbesserung bestehender Systeme ist kostspielig, und die Neuentwicklung barrierefreier Technologien erfordert Expert:innenwissen. Daher gibt es für die kleinsten Betriebe, sogenannte Mikrounternehmen, eine Ausnahmeregelung. Doch der Aufwand lohnt sich – nicht nur aus moralischer Sicht, sondern auch wirtschaftlich. Eine barrierefreie Gestaltung erweitert die Nutzer:innenbasis erheblich, denn auch ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen profitieren davon. So wird Barrierefreiheit nicht nur ein Symbol von Inklusion, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil.

Das Gesetz zeigt aber auch, dass Inklusion nicht nur auf dem Papier existiert, sondern zur gelebten Realität wird. Fortschritt verdient erst dann seinen Namen, wenn er alle mitnimmt. Dabei dürfen wir nicht vergessen: Barrierefreiheit ist keine einzementierte Weisheit, sondern ein dynamischer Prozess. Technologie entwickelt sich weiter. Was heute noch barrierefrei ist, kann für manche Personen schnell zur Hürde werden. Ziel muss es sein, Barrierefreiheit nicht als überteuerte Sonderanfertigung, sondern als selbstverständliches Grundrecht zu etablieren.

 Ihr Franz Groschan

 

Sozialversicherung aktuell

Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1.1.2025 7,55 Euro
.

Die Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag gebührt

 Chronisch Kranke mit erhöhtem Medikamentenbedarf sind von der Rezeptgebühr befreit, wenn sie

Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigtem Kind, dessen Nettoeinkommen 468,58 Euro nicht erreicht, um 196,57 Euro. 

Das Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen wird angerechnet (Ehegatt:in oder Lebensgefährt:in voll, von allen anderen Personen lediglich 12,5 Prozent). 

Bezieher:innen einer Ausgleichszulage zu einer Pension aus der Pensionsversicherung sind ohne Antrag von der Rezeptgebühr befreit.

 

Rezeptgebührenobergrenze

Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung der Rezeptgebühr eine Obergrenze in Höhe von 2 % des Jahresnettoeinkommens vorgesehen. Wird diese Grenze durch die laufenden Zahlungen der Rezeptgebühr erreicht, ist der Versicherte für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Die Abwicklung erfolgt über das e-cardSystem. Diese Obergrenze gilt für alle Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind. 

Heilbehelfe – Kostenanteil
Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln mindestens 43 Euro und bei Sehbehelfen mindestens 129 Euro. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kuraufenthalten

Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung sind nach der Einkommenshöhe wie folgt gestaffelt:

10,31 Euro täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von 1.274 bis 1.855,37 Euro

17,67 Euro täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von 1.855,38 bis 2.436,76 Euro

25,04 Euro täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen über 2.436,76 Euro

Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (monatliches Bruttoeinkommen unter 1.273,99 Euro) ist von der Einhebung abzusehen.

Service–Entgelt für die e-card 
Die Höhe des Service–Entgeltes für das Jahr 2026 beträgt 14,65 Euro und wird im November 2025 eingehoben.

Von der E-card Gebühr sind befreit

 

Pensionsinformation 2025

Pensionen

Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2025 wie folgt erhöht:

Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als 6.060 Euro monatlich, ist es um
4,6 % zu erhöhen, wenn es über 6.060 Euro monatlich beträgt, um 278,76 Euro monatlich.  

Pensionskonto, höchstmögliche jährliche Teilgutschrift für 2025..................... 1.607,34 Euro

Jahreshöchstbeitragsgrundlage.................................................................. 90.300,00 Euro

Kontoprozentsatz........................................................................................................ 1,78 %


Frühstarterbonus

Er gebührt zur Eigenpension, wenn mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit und davon mindestens 12 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres zum Pensionsstichtag vorliegen.

Höhe € 1,14 für jeden Beitragsmonat der Pflichtversicherung vor dem 20. Lebensjahr, Höchstausmaß € 68,40.

Richtsatz für Ausgleichszulagen
 
Alters- und Invaliditätspensionen

für Alleinstehende ………………......................................................................   1.273,99 Euro

für Ehepaare oder bei eingetragener Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt 2.009,85 Euro

Erhöhung für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen 468,58 Euro nicht erreicht, um 196,57 Euro

Witwen/Witwerpension…………..................................................................... 1.273,99 Euro

Waisenpension bis zum 24. Lebensjahr

Halbwaisen ....................................................................................................      468,58 Euro

Vollwaisen ........................................................................................................   703,58 Euro

Waisenpension ab dem 24. Lebensjahr

Halbwaisen .......................................................................................................   832,68 Euro

Vollwaisen ........................................................................................................1.273,99 Euro

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus bei langer Versicherungsdauer

Alleinstehende

Bezieher:innen einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der

Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, bis zu einem
Einkommen von 1.386,20 Euro  .....................................................................  max. 188,60 Euro

Bezieher:innen einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der

Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, bis zu einem
Einkommen von 1.656,05 Euro ..........................................................................  max. 481 Euro

Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt lebende

Bezieher:innen einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der

Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, bis zu einem
Gesamteinkommen von 2.235,34 Euro ...........................................................  max. 480,49 Euro


Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2025

Höchstbeitragsgrundlage

Für Versicherte nach dem ASVG monatlich ..............................................................  6.450 Euro

Für Sonderzahlungen (ASVG) jährlich ....................................................................  12.900 Euro

Für Versicherte nach dem GSVG und dem BSVG monatlich ...................................  7.525 Euro

Geringfügigkeitsgrenze

Für ASVG Versicherte

monatlich ……………………………………………………………………… 551,10 Euro

 

Valorisierung des Pflegegeldes ab 1.1.2025

Seit dem Jahr 2020 erfolgt eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Pensionsanpassungsfaktor, das bedeutet eine Erhöhung im Jahr 2025 um 4,6 %.

Pflegegeldbeträge ab 1.1.2025:

Stufe 1                      200,80 Euro

Stufe 2                      370,30 Euro

Stufe 3                      577,00 Euro

Stufe 4                      865,10 Euro

Stufe 5                   1.175,20 Euro

Stufe 6                   1.641,10 Euro

Stufe 7                   2.156,60 Euro


Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 
(BGBl II Nr. 385/2024)

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2025 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre,



ORF-Beitrag – Fernsprechentgelt – Erneuerbarer Förderbeitrag
(Befreiung, Zuschüsse, Deckelungen)

Befreiung vom ORF-Beitrag, Zuschuss zum Fernsprechentgelt

Nach Abzug der Miete, des Wohnpauschales bei Eigenheimen in Höhe von 140 Euro, außergewöhnlicher Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 des Einkommensteuergesetzes 1988, Ausgaben im Zusammenhang mit einer 24-Stunden-Betreuung, vermindert um den Zuschuss durch das Sozialministeriumservice,

beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt

mit 1 Person................................................................................................... 1.426,87 Euro

mit 2 Personen .............................................................................................  2.251,03 Euro

für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person............................ 220,16 Euro

Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes, Kriegsopferrenten, Heeresentschädigungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld sind jedoch nicht anzurechnen.

Darüber hinaus müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

Eine Befreiung unter Berücksichtigung der o.g. Einkommensgrenzen ist auch für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen möglich.

Zuschuss zum Fernsprechentgelt - Gutschrift

Die anspruchsberechtigte Person erwirbt bei Vorlage des Bescheides das ausschließliche Recht auf eine monatliche Gutschrift auf das vom Betreiber in Rechnung gestellte Entgelt. Eine Auszahlung an die anspruchsberechtigte Person ist nicht zulässig. Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern wählen: A1 Telekom Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil / Bfree Sozial, bob sozialzuschuss), Drei Sozial, AICALL , Cosys Data, fonira telekom, HELP mobile (Help GIS befreit), HoT fix sozial,  Kabel-TV Amstetten, T-Mobile/Magenta („Klax sozial“), Spusu, Mass Response (Spusu GIS befreit), .

Befreiung vom Erneuerbaren-Förderbeitrag, vom Erneuerbaren-Förderpauschale sowie vom Grüngas-Förderbeitrag (§ 72 EAG)

Sie können beim ORF-Beitrags Service auch eine Befreiung von diesen Kosten beantragen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für die Befreiung vom ORF-Beitrag. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie beim ORF-Beitrags Service gemeldet sind oder nicht.

Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten nach § 72 a EAG

Einkommensschwache Haushalte, die nicht zu den bei der Befreiung vom ORF-Beitrag angeführten anspruchsberechtigten Leistungsbezieher:innen gehören aber die Einkommensgrenzen für die Befreiung vom ORF-Beitrag nicht überschreiten, können einen Antrag auf Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten stellen, wonach die EAG-Förderkosten mit einem Betrag von jährlich € 75,-- für Strom begrenzt sind.

Weitere Informationen bei der OBS Serviceline unter 050200800 und https://orf.beitrag.at

Angehörigenbonus 2025

Im Jahr 2025 beträgt der Angehörigenbonus für pflegende Angehörige, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, monatlich 130,80 Euro (jährlich 1.569,60 Euro).

Neben dem Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 sind nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Vorliegen einer Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung wegen der Pflege des nahen Angehörigen; die Berücksichtigung des Angehörigenbonus erfolgt in diesem Fall von Amts wegen; oder
  2. für pflegende Angehörige, die keine entsprechende Selbst- oder Weiterversicherung haben, gebührt der Angehörigenbonus nach Antragstellung bei dem Versicherungsträger, der für das Pflegegeld der gepflegten Person zuständig ist, wenn nachstehende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind:

Barrierefreiheitsbeauftragte in Unternehmen

Unternehmen, die mehr als 400 Mitarbeiter:innen beschäftigen, sind ab 1.1.2025 verpflichtet, einen bzw. eine Barrierefreiheitsbeauftragte:n sowie die erforderliche Anzahl von Stellvertretungen zu bestellen (§ 22 h BEinStG).

Die Barrierefreiheitsbeauftragten sind berufen, sich im Unternehmen mit allen Fragen der Barrierefreiheit einschließlich der Vornahme angemessener Vorkehrungen zu befassen und sind in alle entsprechenden Planungsprozesse einzubeziehen. Es geht dabei nicht nur um bauliche Barrierefreiheit, sondern auch um barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie, die barrierefreie Ausstattung von Arbeitsplätzen und die barrierefreie Organisation von Veranstaltungen.

Die Barrierefreiheitsbeauftragten sollen sich regelmäßig mit den Behindertenvertrauenspersonen austauschen und mit Expert:innen in den Behindertenorganisationen zusammenarbeiten.

Die Funktion wird von einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin des Unternehmens ehrenamtlich ausgeübt, die Bestellung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren, wobei Wiederbestellungen zulässig sind. Den Beauftragten steht unter Fortzahlung ihres Entgelts die zur Erfüllung der Aufgaben sowie die für die erforderliche Aus-, Weiter- und Fortbildung notwendige freie Zeit zu und sie unterliegen der Verschwiegenheit.   

Ausbildungen zum/zur Barrierefreiheitsbeauftragten werden aktuell
von der TÜV Austria Akademie (
https://www.tuv-akademie.at) und
dem BFI Tirol (
https://www.bfi.tirol) angeboten. Ein Kompetenztraining
für Barrierefreiheitsbeauftragte bietet die Behindertenarbeit (
https://www.behindertenarbeit.at) an. 


Ein Aufatmen für alle mit dem Barrierefreiheitsgesetz
von Mag.a Viktoria Antrey

Nach der umfangreichen Phase der Umstellung wird das Barrierefreiheitsgesetz einen großen Vorteil für Wirtschaft und Gesellschaft bringen.

Wir befinden uns auf den letzten Metern vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes. Mit 28. Juni dieses Jahres soll es endlich auch für Menschen mit Behinderungen wesentliche Erleichterungen geben, mit der sich durch die Digitalisierung einstellende ‚Do-it-yourself‘-Kultur zurechtzukommen. Denn während eine Online-Variante kostenlos angeboten wird, ist eine bereitgestellte Offline-Variante durch einen Menschen an einem Schalter oft kostenpflichtig. Barrierefreiheit in einer digitalisierten Welt bedeutet für Menschen mit Behinderungen also nicht nur eine erhebliche Frustreduktion, sondern auch eine bedeutende Kostenreduktion.

Das Barrierefreiheitsgesetz: Neue Standards für Produkte und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist die Harmonisierung des Binnenmarktes durch verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen.

Erfasst werden u.a. Hardwaresysteme wie PCs, Smartphones und Tablets, Zahlungsterminals, Geldautomaten, elektronische Kommunikationsdienste, E-Books, E-Commerce-Dienstleistungen und Elemente von Personenverkehrsdiensten wie Websites und elektronische Tickets.

Für Körperschaften öffentlichen Rechts kommt allerdings vorrangig das Web-Zugänglichkeitsgesetz zur Anwendung. Eine weitere Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Jedoch gelten Erleichterungen für die Produktproduktion. Die Marktüberwachung übernimmt das Sozialministeriumservice. Verstöße können gemeldet und mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.

Ein konkreter Anhaltspunkt dazu sind etwa die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die Richtlinien fordern klare Navigation, alternative Bildbeschreibungen und eine verständliche Sprache. Die WCAG unterscheiden drei Stufen: A, AA und AAA, wobei AA als Mindeststandard für digitale Inhalte gilt.

In der Praxis wirkt sich das beispielsweise auf die Anpassung von Geldautomaten aus: Diese müssen künftig etwa mit taktilen Bedienelementen und Sprachausgabefunktion ausgestattet sein. Online-Shops sind verpflichtet, unter anderem Bilder mit Alternativtexten zu versehen und die Navigation per Tastatur zu ermöglichen. Ein weiteres Beispiel betrifft Fahrkartenautomaten. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie für Rollstuhlfahrer:innen zugänglich sind und über leicht verständliche Benutzeroberflächen verfügen. 

Vorteile der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit eröffnet Unternehmen neue Chancen. Websites und Apps, die für alle zugänglich sind, erreichen mehr Menschen und steigern die Nutzer:innenzufriedenheit. Zugleich verbessert Barrierefreiheit die Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO) und stärkt das öffentliche Image durch soziale Verantwortung.

Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend

Um rechtzeitig alle Vorgaben zu erfüllen, sollten Unternehmen ihre digitalen Angebote prüfen und bestehende Barrieren identifizieren. Anschließend gilt es, gezielt Anpassungen vorzunehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) unterstützt Unternehmen mit Informationen und Beratungen. Expert:innen für digitale Barrierefreiheit können helfen, die Umsetzung fachgerecht sicherzustellen.

Zum derzeitigen Stand der Implementierung in der Wirtschaft gibt die Wirtschaftskammer (WKÖ) positive Signale: „Die Unternehmen in Österreich beschäftigen sich intensiv mit der Umsetzung, vor allem größere Unternehmen sind schon sehr weit in ihren Vorbereitungen. Wir unterstützen Betriebe aus allen Branchen neben der direkten Beratung auch mit einem Leitfaden und Informationen zu neuen Regeln für Erbringer von bestimmten Dienstleistungen (z.B. Webshops, Online-Terminbuchung) im E-Commerce. Gerade im Bereich der Finanzdienstleistungen laufen seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes und damit dem Vorliegen der diesbezüglichen konkreten Anforderungen, intensive Gespräche zwischen den zuständigen Ministerien, den zuständigen Behörden auf der einen Seite und den Banken und Versicherungen auf der anderen Seite. Dabei werden die konkreten Umsetzungserfordernisse im Detail abgearbeitet. Die Umsetzung läuft daher seit geraumer Zeit auf Hochtouren.“ Unternehmen werden bei diesem komplexen und hochspezialisierten Prozess nicht alleine gelassen. Es gibt zahlreiche Anbieter von qualifizierter Beratung bis zur praktischen Umsetzung. „Unternehmen benötigen vor allem Unterstützung bei der Gestaltung von Websites und Informationen über die gesetzlichen Anforderungen. Das Enterprise Europe Network berät dazu. Durch den im Rahmen der Bundessparte Bank und Versicherung ermöglichten Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche und die Beratungen mit Ministerium und Behörde ist eine solide Unterstützung gewährleistet. Für Spezialanforderungen wie etwa im Bereich der IT-Anwendung und -Umsetzung bzw. im Bereich der Anforderungen an das Sprachniveau werden auch externe Expert:innen beigezogen“, heißt es dazu aus der WKÖ.

Nun lässt sich vor allem bei kleinen Unternehmen eine gewisse Unruhe bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards verorten. „KMU sind mit Mehrkosten und Aufwand aufgrund der notwendigen Investitionen in Soft- und Hardwaresysteme konfrontiert. Für Unternehmen, die ihre Produkte barrierefrei gestalten müssen, entstehen zusätzliche Kosten und ein erhöhter administrativer Aufwand. Besonders großer Investitionsbedarf (komplexe Umstellungsanforderungen) besteht etwa bei Banken oder Versicherungen. Langfristig ist jedoch zu erwarten, dass die einheitlichen Regelungen zu Kosteneinsparungen führen, da die Unternehmen keine Kosten mehr für die Recherche, das Verständnis der unterschiedlichen nationalen Gesetze und die daraus resultierende Anpassung an die nationalen Regelungen aufwenden müssen“, so aus der WKÖ.

Tatsächlich sind die Ausnahmen sehr eng gefasst. Dienstleistungsanbieter:innen, die als Kleinstunternehmen gelten, sind gemäß § 6 Abs. 1 BaFG von der Verpflichtung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen befreit. Diese Regelung betrifft Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Eine Einschränkung besteht jedoch: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben, müssen die Anforderungen einhalten, profitieren aber von erleichterten Verwaltungsregelungen.

Eine weitere Ausnahme greift, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen die grundlegende Funktion oder das Wesen eines Produkts oder einer Dienstleistung verändern würde. In solchen Fällen kann gemäß § 17 BaFG eine Befreiung beantragt werden. Auch bei unverhältnismäßigen finanziellen oder organisatorischen Belastungen, wie in § 18 BaFG geregelt, können Unternehmen eine Ausnahme geltend machen.

Diese Regelungen sollen eine Balance zwischen der Förderung der Barrierefreiheit und der wirtschaftlichen Realität von Unternehmen schaffen.


Die neue Kommission im Bundesbehindertenbeirat

von Mag.a Viktoria Antrey

Der KOBV wirkt durch Präsident Franz Groschan aktiv in der neu geschaffenen Kommission mit und kann so die Expertise unseres Verbands noch besser zu den Entscheidungsträgerinnen und –trägern in der Politik bringen.

Die Einrichtung der Kommission im Bundesbehindertenbeirat geht auf die Reform des Bundesbehindertengesetzes 2024 zurück (siehe Bundesbehindertengesetz § 8), die eine umfassende Stärkung der Rechte und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen vorsieht. Die Kommission setzt sich aus den Mitgliedern des Beirats aus dem Kreis der organisierten Menschen mit Behinderungen, der organisierten Selbstvertreter:innen und der organisierten Kriegsopfer sowie der Bundesbehindertenanwältin und dem Vorsitzenden des Unabhängigen Monitoringausschusses zusammen. Die Kommission hat die Aufgabe, den Beirat bei der Wahrnehmung seiner zentralen Aufgaben in der Behindertenpolitik zu unterstützen. Zu ihren Hauptaufgaben zählen:

  1. Erstellung von Vorschlägen Die Kommission erarbeitet Vorschläge zu wichtigen Themen der Behindertenpolitik, insbesondere in Bezug auf die Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen sowie die Entwicklung von Empfehlungen. Diese Vorschläge werden dem Bundesbehindertenbeirat zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.
  2. Unterstützung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Die Kommission unterstützt den Bundesminister oder die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bei der Koordinierung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK. Dies schließt die Begleitung und Förderung inklusiver Strategien und Projekte ein.
  3. Mitwirkung an der Koordination behindertenpolitischer Maßnahmen Ein zentrales Anliegen der Kommission ist die Unterstützung der Bundesregierung bei der Koordinierung gesetzlicher und anderer Maßnahmen im Bereich der Behindertenpolitik, insbesondere im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung.

Unabhängigkeit und Arbeitsweise

Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Dies gewährleistet eine objektive und unvoreingenommene Arbeit im Interesse der Menschen mit Behinderungen. Die Vorschläge der Kommission müssen vom Bundesbehindertenbeirat behandelt werden, was die enge Verzahnung der Arbeit beider Gremien sicherstellt.

Bei der konstituierenden Sitzung wurden Klaus Widl als Vorsitzender und Roswitha Schachinger als Vorsitz-Stellvertretende gewählt. Die gesamte Kommission setzt sich zusammen aus (in alphabetischer Reihung):


Regionalbüro WEST der Behindertenanwältin in Salzburg eröffnet

Neue Anlaufstelle stärkt bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierungen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat Mitte Jänner gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch ihr neues Regionalbüro West in Salzburg eröffnet. Es bietet Menschen mit Behinderungen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg einen lokalen Zugang zu kostenloser Beratung, Information und Unterstützung bei erfahrenen Diskriminierungen im Alltag und Beruf und begleitet Menschen mit Behinderungen bei Schlichtungsverfahren. Gefördert wird auch die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Organisationen in den Ländern. Das Büro in Salzburg ist neben einem weiteren neuen Regionalbüro Süd in Graz und dem bestehenden Regionalbüro Ost in Wien die dritte regionale Anlaufstelle der Behindertenanwaltschaft.

„Mit den neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin schaffen wir einen lokalen und noch einfacheren Zugang zu Informationen und Beratungen über die richtigen Beschwerdemöglichkeiten und weiteren Begleitung auf regionaler Ebene“ so Sozialminister Johannes Rauch.

Neben der Beratung und den richtigen Informationen sind Schlichtungen im Schutz vor Diskriminierungen das zentrale Instrument. Sie bieten die Möglichkeit, Konflikte auf eine faire und einvernehmliche Weise zu lösen und dabei oft langwierige Verfahren zu vermeiden. Die neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin begleiten diese Verfahren auf regionaler Ebene und bringen diese Form der Konfliktlösung noch näher zu den betroffenen Menschen.

Weitere Informationen finden sich unter www.behindertenanwaltschaft.gv.at.
Kostenlose Beratungshotline: Telefon: 0800 80 80 16

Museums Guide inklusiv 2025

Barrierefreiheit und Inklusion in Österreichs Museen

Die Neuauflage des Museums Guide inklusiv gibt einen Überblick über die Angebote zu Barrierefreiheit und Inklusion von Österreichs Museen. Der Museums Guide inklusiv ist eine Kooperation von medianet, Essl Foundation und ICOM Österreich.

War man bisher auf der Suche nach Angeboten zu Barrierefreiheit und Inklusion, konnte man mühevoll im Web recherchieren oder direkt im Museum anrufen. Nun trägt der Museums Guide inklusiv, gut strukturiert und barrierefrei aufbereitet, das diesbezügliche Angebot zusammen. Manche Museen haben ein breit gefächertes Vermittlungsangebot für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, andere wiederum können derzeit nur die barrierefreie physische Zugänglichkeit für alle Menschen sicherstellen.

Besonderer Wert wurde daraufgelegt, keine Rankings oder Bewertungen durchzuführen. Vielmehr liefert dieser Überblick eine Orientierung im Informationsdschungel und stellt für die Museen eine Motivation dar, noch besser zu werden. Die Informationen sind einheitlich und übersichtlich aufbereitet, und gliedern sich in drei Kategorien:

Vertrieben wird der Museums Guide inklusiv über den medianet Verlag. Erhältlich ist er neben dem gut sortierten Buchhandel auch in den österreichischen Museen und durch die Kooperation mit der Monopolverwaltung GmbH in den Tabak-Trafiken Österreichs. Die Online-Version www.museumsguide.net wird laufend um redaktionelle Berichte ergänzt und ist auf Deutsch und Englisch abrufbar.


Neue EU-Verordnung zu Fluggastrechten für Menschen mit Behinderungen

von Mag.a Viktoria Antrey

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag für eine Verordnung zu Fluggastrechten präsentiert, der speziell die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen adressieren soll. Doch auch wenn das Dokument (COM(2023) 753) mehr Schutz und Barrierefreiheit verspricht, sieht das Europäische Behindertenforum (EDF) wesentliche Schwächen in den Regelungen und fordert Nachbesserungen.

Die Perspektive des EDF

Das EDF kritisiert, dass die Rechte von Reisenden mit Behinderungen in der Vergangenheit mehrfach geschwächt wurden, insbesondere durch Kompromisse im EU-Rat. Die Organisation bemängelt, dass die neuen Vorschläge keine verbindlichen Verpflichtungen für Fluggesellschaften enthalten.

Darüber hinaus fehlen laut EDF klare Regelungen für spezifische Bedürfnisse wie die Mitnahme von Assistenzhunden. Besonders kritisch sieht das EDF die Streichung der Verpflichtung, Begleitpersonen kostenlos zu befördern, wenn die Airline auf deren Anwesenheit besteht. Auch die Haftungsfragen für Transportunternehmen bei Beschädigungen oder Verlust von Mobilitätsgeräten wie Rollstühlen bleiben unzureichend geregelt.

Kosten und Umsetzungsfragen

Vertreter:innen der Luftfahrtindustrie argumentieren, dass die Einhaltung neuer Standards mit hohen Kosten verbunden sei, insbesondere für kleinere Anbieter:innen. Das EDF widerspricht diesem Argument und betont, dass finanzielle Belastungen keine Rechtfertigung für diskriminierende Praktiken seien. Die Organisation fordert zudem finanzielle Unterstützungsprogramme, um Barrierefreiheit effektiv umzusetzen und die Einhaltung der Standards sicherzustellen.

Forderungen nach klaren Standards

Das EDF verlangt eine deutliche Verschärfung der Vorschläge: verpflichtende Regelungen für barrierefreie Flughäfen und Flugzeuge, klare Haftungspflichten für Airlines sowie die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen.

Die Verordnung wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verhandelt. Der KOBV erwartet konstruktive Diskussionen und bestärkt dabei das EDF in seinen Forderungen.


EU-Parlamentspräsidentin Metsola bekräftigt Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

von Mag.a Viktoria Antrey

Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, der jedes Jahr am
3. Dezember begangen wird, traf EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Behindertenbewegung.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen aktuelle Themen der Woche der Rechte von Menschen mit Behinderungen, darunter:

Generalsekretärin Ana Peláez Narváez äußerte sich nach dem Treffen:
„Ich habe das Gespräch mit Präsidentin Metsola geschätzt. Dabei habe ich betont, wie wichtig es ist, dass die EU bei Menschenrechten nicht zurückfällt – vor allem bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen, Frauen, Migrantinnen und Migranten sowie anderen benachteiligten Gruppen. Ich habe die Präsidentin aufgefordert, sicherzustellen, dass das Europäische Parlament weiterhin einen progressiven Ansatz bei Intersektionalität und den Rechten von Frauen, Menschen mit Behinderungen und Minderheiten verfolgt.“


Europäische Kommission verabschiedet Leitlinien für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen

von Mag.a Viktoria Antrey

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien veröffentlicht, um das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und sollen durch EU-Fördermittel unterstützt werden.

Zentrale Maßnahmen

Die Leitlinien betonen die Notwendigkeit der Deinstitutionalisierung, also des Übergangs von institutioneller zu gemeindenaher Versorgung. Wichtig sind Wahlfreiheit, gemeindenahe Unterstützung und Barrierefreiheit in Einrichtungen, Transportmitteln und digitalen Diensten.

EU-Finanzierung

EU-Fonds wie ESF+, EFRE und InvestEU finanzieren soziale Infrastruktur, Barrierefreiheit und Unterstützungsdienste.

Schwerpunkte der Umsetzung

Unterstützung wird an individuelle Bedürfnisse angepasst, etwa durch persönliche Budgets. Bildung, Arbeitsplätze und Freizeitangebote werden inklusiv gestaltet. Weiterhin sollen Qualifikationen und Arbeitsbedingungen im Sozial- und Pflegesektor die Dienstleistungsqualität verbessern. Darüber hinaus sind Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in Planung und Umsetzung einzubeziehen.

Partizipation und Monitoring

Fortschritte werden durch ein verbessertes Datenmanagement überwacht, das genaue Informationen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen liefert.


EU-Kommissarin: Zusage zur Aktualisierung der Disability Rights Strategy

von Mag.a Viktoria Antrey

Hadja Lahbib bekräftigt Umsetzung der Verpflichtungen für die EU-Kommission aus der UN-Behindertenrechtskonvention.

Brüssel – In einer Antwort auf ein offenes Schreiben des Europäischen Behindertenforums (EDF) hat EU-Kommissarin Hadja Lahbib die Zusage zur Weiterführung der Disability Rights Strategy gegeben. „Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind keine Option, sondern eine Verpflichtung“, erklärte Lahbib in ihrem Schreiben.

Kernpunkte der Kommissarin

Ein Schwerpunkt der Strategie bleibt die Verbesserung der Barrierefreiheit in physischen und digitalen Räumen. Die Kommission werde ihre Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten verstärken, um Fortschritte messbar zu machen und Hindernisse systematisch abzubauen.

Die Kommissarin unterstrich auch die Bedeutung eines inklusiven Ansatzes in allen Politikbereichen (Mainstreaming). Bildung, Arbeit und Mobilität müssen barrierefrei und zugänglich gestaltet werden. „Wir setzen alles daran, dass niemand aufgrund einer Behinderung zurückgelassen wird“, betonte Lahbib.

Debatte im Europäischen Parlament

Eine intensive Debatte gab es im Europäischen Parlament zur Zukunft der Disability Rights Strategy. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung eines stringenten Monitorings. Ein weiterer Diskussionspunkt war die finanzielle Dimension. Es wurde betont, dass die EU durch gezielte Investitionen die Umsetzung der Strategie unterstützen muss. Kritiker:innen warnten jedoch, dass ohne klare Zuständigkeiten die Fortschritte erneut stagnieren könnten.

Antwort auf Kritik

Auf die Vorwürfe des EDF, dass nationale Regierungen häufig bei der Umsetzung scheitern, reagierte die Kommissarin mit einem klaren Appell. Die Mitgliedstaaten seien aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die gemeinsamen Ziele konsequent zu verfolgen. Lahbib verwies auf geplante Monitoring-Mechanismen, um Fortschritte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.

Zentrale Maßnahmen der Strategie

Lahbibs Antwort enthält auch konkrete Zusagen zu strittigen Punkten. Dazu zählen:

Darüber hinaus betonte sie die Rolle der EU in der Bereitstellung von Fördermitteln, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu erleichtern. Die Kommission werde sich für klare Fristen und eine Harmonisierung der Standards einsetzen.

Die Debatte im Europäischen Parlament lässt den Eindruck zu, dass es einen breiten politischen Willen, nachhaltige Fortschritte zu erzielen, gibt. Dennoch bleiben Zweifel an der praktischen Umsetzung bestehen. Organisationen wie das EDF und der KOBV werden die Fortschritte weiterhin beobachten.


BVP Zertifizierung 2024
Wir brauchen Euch!
37 „ausgebildete Behindertenvertrauenspersonen“ ausgezeichnet!

Am 2.12.2024 wurden wieder Behindertenvertrauenspersonen (BVP) vor den Vorhang geholt und ausgezeichnet. Im heurigen Jahr haben 37 Behindertenvertrauenspersonen die Ausbildungsmodule besucht und erfolgreich abgeschlossen und sie erhielten das Zertifikat „Ausgebildete Behindertenvertrauensperson“ als Anerkennung für ihre Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung im Rahmen eines feierlichen Festaktes im Sozialministeriumservice – Landesstelle Wien, Festsaal, überreicht.

Als Ehrengäste konnten AK Vizepräsident Helmut Gruber, Leiter des ÖGB Chancen Nutzen Büro Mag. (FH) Patrick Berger, Amtsleiter Hofrat Harald Gruber, Sozialministeriumservice, Mag. a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und KOBV Präsident Franz Groschan, begrüßt werden.

Seit 24 Jahren wird dieses Aus- und Weiterbildungsprogramm von AK, ÖGB

und KOBV mit finanzieller Unterstützung des Sozialministeriumservice den Behindertenvertrauenspersonen angeboten. 4.817 BVP und BVP-Stellvertreter:innen nutzten bisher dieses Bildungsangebot, 659 Behindertenvertrauenspersonen wurden bisher zertifiziert. Die Kooperation mit AK, Sozialministeriumservice, KOBV und ÖGB macht es möglich, auf die geänderten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt mit einem umfassenden Schulungsangebot zu reagieren. Insbesondere die Kombination aus rechtlichem Fachwissen und dem Lernen und Trainieren der Soft Skills steigert die Handlungskompetenz der Behindertenvertrauenspersonen. Denn eines ist unbestritten, engagierte und gut geschulte Behindertenvertrauenspersonen fördern die Sensibilität im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, bekämpfen Vorurteile und erhalten und schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.

Jede Festrednerin und jeder Festredner sprach den Behindertenvertrauenspersonen Dank für ihren tagtäglichen Einsatz zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen, Anerkennung für die Geduld und Ausdauer zum Abschluss der Ausbildung und den Appell zum Weitermachen aus.  

Mit einem kleinen Imbiss vom Catering Service Michl` s Catering, Wien Work, ging eine gelungene Veranstaltung zu Ende.

Ein Projekt des KOBV Österreich, gefördert vom Sozialministeriumservice

Liebe Behindertenvertrauenspersonen, zögert nicht, uns bei Fragen, Wünschen, Einladungen, Anregungen zu kontaktieren!

Dr.in Stephanie Laimer

Tel.: 01/406 15 86 / 25

Mail: s.laimer@kobv.at


Mag. Jozsef Bezeredj-Babarczy

Tel.: 01/406 15 86 / 27

Mail: j.bezeredj@kobv.at


Karin Feßl (Sekretariat)

Tel.: 01/406 15 86-46

Mail: k.fessl@kobv.at

https://bvp.kobv.at/ 


Die Orthopädische Sprechstunde

Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans, FÄin für Orthopädie und Traumatologie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie, Manuelle Therapie, Ärztliche Leiterin des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Lese

Fragen an Dr.in Krückhans richten Sie an die Redaktion „KOBV - Gemeinsam stärker“ 1080 Wien, Lange Gasse 53 oder redaktion@kobv.


Runter vom Sofa!

Sport ist spannend, macht Spaß – und findet für die meisten vor dem Fernseher statt. Wer aber selbst aktiv wird, kann die Ergebnisse einer Rehabilitation dauerhaft verbessern und Krankheiten wirksam vorbeugen.

Das neue Jahr 2025 ist vollgepackt mit Events aller Art. Das gilt auch und besonders für den Sport: Großereignisse wie die Vierschanzen-Tournee der Skispringer oder wichtige alpine Skiwettbewerbe sind zwar bereits vorbei, aber der Terminkalender für Athlet:innen aller Disziplinen ist randvoll. Da laufen beispielsweise die Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Tokio, Weltmeisterschaften im Basket- und Volleyball, die Tour-de-France der Radsportler:innen oder diverse Fußball-Championships. Und wie in jedem Jahr werden wieder Millionen von Fans diese Turniere, Wettbewerbe und Meisterschaften verfolgen und ihren Idolen zujubeln – allerdings zumeist nur vor dem Fernseher oder via Streamingdienst. So unterhaltsam das sein mag, ist es doch nur die „halbe Miete“. Weit besser wäre es, die Übertragungen und Live-Sendungen als Motivation zu verstehen – und selbst aktiv zu werden. Denn schon der Dichter Joachim Ringelnatz wusste treffend: „Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit, und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit“.

Tatsächlich wirkt sich wenig so positiv auf Körper, Geist und Wohlbefinden aus, wie sportliche Betätigung. Bereits einfachste Übungen mit Hanteln oder Gymnastik wie Liegestütze oder Kniebeugen kräftigen den Muskel- und Sehnenapparat. Schon ein kurzes, aber regelmäßiges morgendliches Training mit Stretching und Atemübungen bringt auf Dauer überraschend viel. Die – am besten tägliche – Routine ist dabei der Schlüssel zum Erfolg. Auch, und gerade da gilt das natürlich, wenn es um Erkrankungen geht. Sport und Bewegung sind da zum einen enorm wichtige Faktoren bei der Rehabilitation und spielen deshalb natürlich eine zentrale Rolle auch in der SKA Zicksee. Das gilt aber auch für die Zeit nach dem eigentlichen Klinikaufenthalt. Immer wieder zeigt sich, dass Patient:innen, die nach einem Reha-Aufenthalt zu Hause sportliche Aktivitäten aufnahmen, optimale Heilerfolge erzielen konnten.

Sport unterstützt die Rehabilitation nach einer Vielzahl von Krankheiten. „Hier hat in den letzten Jahren ein Umdenken eingesetzt“, berichtet Primaria Prof.in asoc. Dr.in med. Astrid Krückhans, Ärztliche Leiterin der SKA Zicksee, „während früher oft der Grundsatz galt, Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, setzt man in der Rehabilitation heute mehr und mehr auf maßvolle und an die jeweiligen Patient:innen angepasste Bewegung.“ Das Spektrum der Krankheiten, bei denen sich Sport und Bewegung als hilfreich erwiesen haben, reicht von Herz-Kreislauf-Beschwerden über Probleme im Muskel- und Skelettbereich, psychischen Erkrankungen wie Depressionen bis hin zu Krebserkrankungen. So empfiehlt beispielsweise die Deutsche Krebsgesellschaft DKG betroffenen Patientinnen und Patienten, sich mindestens zweimal pro Woche für jeweils rund 30 Minuten zu bewegen. Für geeignete Patient:innen wird sogar gerätegestütztes Krafttraining angeraten.

Zum anderen ist Sport aber auch ein wichtiger Faktor bei der Prävention und Vorbeugung gegen Krankheiten aller Art. Ein kräftiges Herz-Kreislauf-System, wie es durch die klassischen Ausdauersportarten Joggen, Schwimmen oder Radeln trainiert wird, kann Herzinfarkten oder Schlaganfällen vorbeugen. Ein starker, geschmeidiger Muskel- und Sehnenapparat verringert das Risiko, sich bei Stürzen ernsthaft zu verletzen. Sogar in der Krebsprophylaxe spielt Sport eine wichtige Rolle, heute ist statistisch nachgewiesen, dass regelmäßiges Training das Risiko, an Krebs oder an einem Tumorrezidiv zu erkranken, deutlich verringern kann.

Neben den körperlichen Aspekten spielen die psychischen eine ebenso große Rolle. Dass beim Joggen und anderen Ausdauersportarten sogenannte „Glücks-Hormone“ freigesetzt werden, wissen nicht nur Marathonläufer:innen. Bewegung – besonders an frischer Luft – sorgt auf jeden Fall für Wohlbefinden und die erhöhte Sauerstoffzufuhr für einen klaren Kopf. Hinzu kommt der Stolz auf ein erreichtes Ziel, auch wenn wir am Anfang nur ein paar hundert Meter schaffen, ist das für die „Couch-Potato“ Grund zur Freude – und mit jedem Fortschritt wächst der Stolz auf die vollbrachte Leistung. Das gestärkte Selbstbewusstsein unterstützt wiederum das körpereigene Immunsystem und beugt so einer Erkrankung vor. Die Wechselwirkung beschrieben schon die alten Römer: Mens sana in corpore sano – in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist. Sehr positiv wirken sich auch die sozialen Kontakte aus, die durch den Sport entstehen. In Vereinen und Clubs kann man rasch Kontakte zu Gleichgesinnten knüpfen, in fast allen Sportarten braucht man einen oder mehrere Partner:innen, mit denen sich von ganz alleine Gesprächsstoff ergibt. Sport ist damit auch eine der besten Prophylaxen gegen Einsamkeit und Depressionen.

Nun eignet sich allerdings nicht jede Sportart für jeden. Wer beispielsweise schwache Bänder oder Gelenke hat, sollte eher nicht Squash oder Tennis spielen, denn diese Sportarten beanspruchen mit schnellen Stopps und Richtungsänderungen gerade diese Körperteile stärker. Andererseits gibt es fast für alle, die aktiv werden möchten, auch eine passende Sportart. Laufen, Walken, Radfahren trainieren Ausdauer und wirken sich positiv auf das Herz-Kreislauf-System aus, Hanteltraining in der „Mucki-Bude“ kräftigt Muskeln, Sehnen und Bänder und sorgt für ein sicheres Auftreten. Auch das Alter ist kein wirklicher Grund, auf sportliche Betätigung zu verzichten. Sogar Mannschaftssportarten wie Fußball oder Volleyball sind nicht nur für junge Menschen interessant, fast jeder Verein bietet auch Teams für Senior:innen. Und im Tennis oder Golf gibt es Mannschaften, Turniere und Spielmöglichkeiten auch für die Generation Ü-50, -60 oder -70.

Oft helfen aber auch schon einfachste Tätigkeiten, die gar nicht nach Sport aussehen, bei Rehabilitation und Prophylaxe: Schon ein regelmäßiger, längerer Spaziergang, Wandern mit Freund:innen und Familie oder ein Ausflug mit dem Fahrrad bringen für Ausdauer, Beweglichkeit und Wohlbefinden viel. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer ernsthaft mit Sport beginnen oder an frühere Aktivitäten anknüpfen möchte, sollte immer zunächst mit einem Arzt Rücksprache halten. Gibt der sein Okay, kann´s losgehen.

„Ja, aber“, hört man da die Skeptiker:innen grummeln, „was das wieder kostet.“  Dieses Argument entpuppt sich rasch als bequeme Ausrede. Um Loszulaufen, braucht es nur die richtigen Schuhe, ein Fahrrad hat fast jede:r im Keller und Sportvereine nehmen fast immer moderate Beiträge.


Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen!

Empfehlungen von Mag.ª pharm. Esther Schwaiger (Vorstandsmitglied des KOBV Österreich)

Das Wissen über die Wirkung der Arzneipflanzen bei banalen Erkrankungen hat sich leider heutzutage zu Gunsten der Einnahme von Tabletten verschoben.

Diesmal:

REIZDARMSYNDROM

Viele Menschen leiden an Blähungen, Durchfall und oder Verstopfung, begleitet von Bauchschmerzen. Untersuchungen bleiben ohne Befund, man hat sich laut Arzt damit abzufinden und zu leben.

Empfohlen wird, verzichten Sie auf Alkohol, Zigaretten, Süßes, Scharfes, Fettes und Gebratenes, und vermeiden Sie Stress! Na ja, ist das dann noch lebenswert?

Ja, Stressprävention beginnt am Morgen: Manches ist unumgänglich wie Kinder, Beruf und Familie. Das Programm für morgen ist schon vorgegeben. Schon am Abend richten Sie Bekleidung, geschäftliche und private Unterlagen wie Einkaufszettel, Einkaufstasche, Sportsachen und, und…. her. Starten Sie in den Tag mit Zitronenmelissen- oder Pfefferminztee, und dann genießen Sie Ihr Frühstück, Kaffee und wenn´s sein muss Zigarette und auch E-Zigarette (alle enthalten Nikotin, welches Magen und Darm schädigt)! Sie haben ja jetzt mehr Zeit, weil die notwendigen Dinge schon bereitgelegt sind. Stress ist der größte Feind unseres Darms, deshalb beginnen Sie den Tag ruhig und mit positiven Gedanken. Ihr Gehirn ist wissenschaftlich bewiesen stets mit Ihrem Darm in Kontakt. Das Mikrobiom Ihres Darms wird durch Antibiotika, Stress, Aufregung und Fastfood sehr geschädigt. Unzählige Probiotika aus der Apotheke sind hier wirksam und zu empfehlen, aber nicht länger als drei Monate, dann ein Monat Pause einlegen.

Anfänglich ist es sehr wichtig, Ihren Darm zu beobachten. Schreiben Sie auf, was Ihr Darm gut verträgt oder Beschwerden hervorruft. Vertragen Sie Kohlprodukte, rohe Speisen und Salate, Müsli und Körnerbrot, fetten Käse usw.? Achten Sie darauf, nicht bei einer Tätigkeit zu essen und zu trinken, so können Sie verhindern, dass Sie Luft schlucken. Diese muss ja auch wieder raus! Kauen sie langsam und trinken Sie lauwarme Flüssigkeit in kleinen Schlucken dazu. Die Empfehlungen liegen bei 1,5 Liter. Wasser oder Tee sind optimal. Frisch gepresste Säfte sind individuell zu testen. Keine gesüßten und zuckerfreien Limonaden (Blähungen und Durchfall). Kein Alkohol wenn möglich, erst zum oder nach dem Essen. Auch das angebliche Elektrolytgetränk Bier enthält Alkohol und entwässert stark, daher ist dieses nicht miteinzurechnen!

Nur an Tagen, wo Sie sehr schwitzen, durch Sport, Hitze, körperliche Ertüchtigung, Krankheit und wichtig, Durchfall oder Diät, sollten Sie je nach Körperstatur ca. 35 ml/kg trinken.

Der gute alte Thermophor ist bei Magen und Darmbeschwerden das Mittel der Wahl, dazu wieder Zitronenmelisse-, Pfefferminz- oder leichten Schwarztee trinken. Keinen Zucker, sondern Honig verwenden, dieser wird zwar auch wie jeder andere Zucker oder Kohlenhydrat zu Traubenzucker umgewandelt, aber besser vertragen.

Fazit: Ein Ernährungstagebuch ist wichtig, um IHREN DARM besser zu verstehen, was Sie zu welcher Tageszeit und in welcher Situation nicht vertragen haben. Vorbeugend - vor allem morgens - eine Tasse Tee trinken (bis zu 5 Mal pro Tag). Hektik, Stress und ein volles Tagesprogramm sind zu vermeiden. Lernen Sie NEIN sagen, und genießen Sie die ruhigen Momente mit Ihrem Darm. Wenn es leicht grummelt, dann arbeitet dieser für IHR Wohlbefinden.