LStR-Wartungserlass 2013
Fahrtkosten im Zusammenhang mit Heilbehandlung - außergewöhnliche Belastung (§§ 34, 35 EStG)
Mit dem pauschalen Freibetrag für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen (d.s. € 190,-- monatlich für ein eigenes Kraftfahrzeug) wird nur jener Mehraufwand abgedeckt, der einem Menschen mit Behinderung entsteht, weil er infolge seiner Behinderung kein Massenverkehrsmittel benützen kann.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung (z.B. in Form des Kilometergeldes) stellen Kosten der Heilbehandlung dar, die als zusätzliche außergewöhnliche Belastung gemäß § 4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können (VwGH 23.1.2013, 2009/15/0094).
Auf Grund dieser Entscheidung des VwGH wurden die Lohnsteuerrichtlinien entsprechend geändert. Diese Änderung idF des Wartungserlasses 2013 ist für alle offenen Veranlagungsfälle anzuwenden. Ein Wiederaufnahmegrund für ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren ist dadurch nicht gegeben.