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Inhalt                                                                                                                          Seite

Aktuelles:

Freistellung für Risikogruppen bis 30.04.2023 verlängert…..………………………….…1

Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz…………………….…...........2

Valorisierung des Pflegegeldes ab 01.01.2023……………………………………………….3

Änderungen 2023 für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige………………….4 - 5

Weitere Neuerungen 2023…………………………………………………………………….6 - 8

 

Projekt:

BVP Zertifizierung 2022……………………………………………….…………..………...9 - 10

Andreas Mühlbauer neuer Vorsitzender der KOBV ARGE BVP………………………....11

Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen.................................................................12

von Mag.a pharm. Esther Schwaiger

Die Orthopädische Sprechstunde.............................................................................13 - 14

Kolumne Einfach nachgedacht

Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer………………………………………………….……..........15



Freistellung für Risikogruppen bis 30.4.2023 verlängert

In Anbetracht der anhaltenden Corona-Gefährdungslage wurde die Dienstfreistellung von Risikogruppen mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft bis 30.4.2023 verlängert (BGBl II Nr. 506/2022).

Eine weitere Verlängerung durch Verordnung wäre bis längstens 30.6.2023 möglich (§ 735 Abs. 3b ASVG, § 258 Abs. 3b BKUVG idF BGBl I Nr. 206/2022).

Voraussetzung für die Ausstellung eines COVID-19-Risiko-Attestes ist unverändert, dass

  1. bei der betroffenen Person trotz drei Impfungen gem. Impfschema für immunsupprimierte Personen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen oder
  2. die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Weiterhin gilt, dass der Anspruch auf Freistellung nur dann besteht, wenn

  1. die betroffene Person ihre Arbeitsleistung nicht im Homeoffice erbringen kann oder
  2. die Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte nicht durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden können, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist, wobei dabei auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen sind.

Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BGBl II Nr. 418/2022)

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2023 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre,



Valorisierung des Pflegegeldes ab 1.1.2023

Seit dem Jahr 2020 erfolgt eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Pensionsanpassungsfaktor, das bedeutet eine Erhöhung im Jahr 2023 um 5,8 %.

Pflegegeldbeträge ab 01.01.2023:

Stufe 1 …….............................. €    175,00

Stufe 2 ...................................... €    322,70

Stufe 3 ...................................... €    502,80

Stufe 4 ...................................... €    754,00

Stufe 5 ...................................... € 1.024,20

Stufe 6 ...................................... € 1.430,20

Stufe 7 ...................................... € 1.879,50


Änderungen 2023 für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Das Inkrafttreten des Angehörigenbonus wurde auf 1.7.2023 verschoben. Der Bonus beträgt daher im Jahr 2023 nur die Hälfte, nämlich € 750,--, ab 1.1.2024 sind € 1.500,-- an Bonus vorgesehen.

 

Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung (§ 21 g BPGG):

Den Angehörigenbonus erhalten Personen, die einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige pflegen und sich auf Grund dieser Tätigkeit gem. § 18 a oder § 18 b ASVG in der Pensionsversicherung selbstversichert haben oder gem. § 77 Abs. 6 ASVG, § 28 Abs. 6 BSVG oder § 33 Abs. 9 GSVG in der Pensionsversicherung weiterversichert haben. Der Bonus steht jedoch abweichend von den Regelungen der Selbst- und Weiterversicherung für pflegende Angehörige nur dann zu, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 hat.Die Berücksichtigung des Angehörigenbonus erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen von Amts wegen.

Angehörigenbonus gem. § 21 h BPGG:

 

Personen, die einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 pflegen und keine entsprechende Selbst- oder Weiterversicherung haben, haben unter nachstehenden Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Angehörigenbonus:

Für diesen Bonus ist eine Antragstellung erforderlich. Zuständig ist der Versicherungsträger, der für das Pflegegeld der gepflegten Person zuständig ist,



Weitere Neuerungen 2023

Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1.1.2023 € 6,85.

 

Die Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag gebührt

Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um € 171,31.

Das Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen wird angerechnet (Ehegatte oder Lebensgefährte voll, von allen anderen Personen lediglich 12,5 Prozent). 

Bezieher einer Ausgleichszulage zu einer Pension aus der Pensionsversicherung  sind ohne Antrag von der Rezeptgebühr befreit.

 

Rezeptgebührenobergrenze:

Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung der Rezeptgebühr eine Obergrenze in Höhe von
2 % des Jahresnettoeinkommens vorgesehen. Wird diese Grenze durch die laufenden Zahlungen der Rezeptgebühr erreicht, ist der Versicherte für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Die Abwicklung erfolgt über das e-card System. Diese Obergrenze gilt für alle Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind. 


Heilbehelfe – Kostenanteil

Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln mindestens € 39,00 und bei Sehbehelfen mindestens € 117,00. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

 

Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kuraufenthalten

Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung sind nach der Einkommenshöhe wie folgt gestaffelt:

   9,37 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von    1.110,27 bis € 1.691,64

€ 16,06 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von  € 1.691,65 bis € 2.273,03

€ 22,76 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen über  € 2.273,03

Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (monatliches Bruttoeinkommen bis € 1.110,26) ist von der Einhebung abzusehen. Die Zuzahlungen bei Rehabilitationsaufenthalten sind höchsten für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.


Rundfunkgebührenbefreiung, Zuschuss zum Fernsprechentgelt, Befreiung von den Kosten nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Netzkostenzuschuss und Strompreisbremse

Nach Abzug der Miete, des Wohnpauschales bei Eigenheimen in Höhe von € 140,--und außergewöhnlicher Belastungen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt

mit 1 Person......................................................................................................... € 1.243,49

mit 2 Personen .................................................................................................... € 1.961,75

für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person............................... €    191,87 

Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes, Kriegsopferrenten, Heeresentschädigungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld sind jedoch nicht anzurechnen.

Darüber hinaus müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

 

Zuschuss zum Fernsprechentgelt - Gutschrift

Die anspruchsberechtigte Person erwirbt bei Vorlage des Bescheides das ausschließliche Recht auf eine monatliche Gutschrift auf das vom Betreiber in Rechnung gestellte Entgelt. Eine Auszahlung an die anspruchsberechtigte Person ist nicht zulässig. Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern wählen: A1 Telekom Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil / Bfree Sozial, bob sozialzuschuss), Drei Sozial, AICALL , Cosys Data, fonira telekom, HELP mobile(Help GIS befreit), HoT fix sozial,  Kabel-TV Amstetten, T-Mobile/Magenta („Klax sozial“), Spusu, Mass Response (Spusu GIS befreit), .

 

Befreiung vom Erneuerbaren-Förderbeitrag, vom Erneuerbaren-Förderpauschale sowie vom Grüngas-Förderbeitrag (§ 72 EAG)

Sie können bei der GIS auch eine Befreiung von diesen Kosten beantragen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für die oben beschriebenen Gebührenbefreiungen der GIS. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie über einen Fernseh- bzw. Telefonanschluss verfügen.

Der Nationalrat hat am 14.12.2022 den Beschluss gefasst, dass die Erneuerbaren-Förderpauschale auf Grund der hohen Energiepreise auch im Jahr 2023 ausgesetzt bleibt. Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem, einen Antrag auf Befreiung einzubringen, da die Befreiung auch die Voraussetzung für die Gewährung eines Netzkostenzuschusses ist!

 

Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte (§§ 7 und 8 Stromkostenzuschussgesetz)

Haushalte, die von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind (§ 72 EAG), erhalten zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75 %. Die jährliche Höhe ist mit € 200,-- begrenzt. Der Netzkostenzuschuss wird zusätzlich zur Strompreisbremse gewährt.

 

Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten nach § 72 a EAG

Einkommensschwache Haushalte, die nicht zu den bei der GIS-Befreiung angeführten anspruchsberechtigten Leistungsbezieher:innen gehören aber die Einkommensgrenzen für die GIS-Befreiung nicht überschreiten, können einen Antrag auf Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten stellen, wonach die EAG-Förderkosten mit einem Betrag von jährlich € 75,-- begrenzt sind.

 

Weitere Informationen: http://www.gis.at

 

Strompreisbremse (Stromkostenzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 156/2022)

Die Strompreisbremse hat das Ziel, die Kostenbelastung von Haushalten durch Gewährung einer Förderung für Stromkosten zu reduzieren. Die Strompreisbremse gilt einkommensunabhängig und kommt für den Zeitraum von 1.12.2022 bis 30.6.2024 zur Anwendung. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Förderung ist vom Stromlieferanten automatisiert zu berücksichtigen.

Für ein Grundkontingent an Strom von 2.900 kWh/Jahr gilt ein unterer Schwellenwert von 10 Cent/kWh. Übersteigt der Energiepreis den Schwellenwert von 10 Cent, wird ein Zuschuss von maximal 30 Cent/kWh gewährt.

Bei einem Preis von z.B. 40 Cent/kWh beträgt der Zuschuss 30 Cent/kWh, bei einem höheren Preis von z.B. 50 Cent/kWh wird ebenfalls nur ein Zuschuss von 30 Cent/kWh berücksichtigt. Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es ein Zusatzkontingent, das noch nicht näher gesetzlich definiert wurde. Die Richtlinien dafür werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet.

Weitere Informationen: http://www.e-control.at


BVP Zertifizierung 2022

Wir brauchen Euch!
22 „ausgebildete Behindertenvertrauenspersonen“ ausgezeichnet!

Am 2.12.2022 wurden wieder Behindertenvertrauenspersonen (BVP) vor den Vorhang geholt und ausgezeichnet. Im Jahr 2022 haben 22 Behindertenvertrauenspersonen diese Module wieder erfolgreich besucht und erfolgreich abgeschlossen und sie erhielten das Zertifikat „Ausgebildete Behindertenvertrauensperson“ als Anerkennung für ihre Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung im Rahmen eines feierlichen Festaktes im Catamaran – ÖGB Gebäude, Veranstaltungssaal Wilhemine Moik, überreicht. In den Jahren 2020 und 2021 haben weitere 53 Behindertenvertrauenspersonen den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und erhielten coronabedingt ihr Zertifikat postalisch. Der heurige Festakt wurde daher mit allen 75 „Ausgebildeten Behindertenvertrauenspersonen“ aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 gefeiert.

Als Ehrengäste konnten AK Vizepräsidentin Regina Assigal, Leitender Sekretär des ÖGB, Mag. Roland Pichler, Amtsleiter Hofrat Harald Gruber, Sozialministeriumsservice und KOBV Vizepräsident Willi-Klaus Bensch, begrüßt werden.

Seit 21 Jahren wird dieses Aus- und Weiterbildungsprogramm von AK, ÖGB und KOBV mit finanzieller Unterstützung des Sozialministeriumservice den Behindertenvertrauenspersonen angeboten. 4.365 BVP und BVP-Stellvertreter:innen nutzten bisher dieses Bildungsangebot, 594 Behindertenvertrauenspersonen wurden bisher zertifiziert. Die Kooperation mit AK, Sozialministeriumservice, KOBV und ÖGB macht es möglich, auf die geänderten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt mit einem umfassenden Schulungsangebot zu reagieren. Insbesondere die Kombination aus rechtlichem Fachwissen und dem Lernen und Trainieren der Soft Skills steigert die Handlungskompetenz der Behindertenvertrauenspersonen. Denn eines ist unbestritten, engagierte und gut geschulte Behindertenvertrauenspersonen fördern die Sensibilität im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, bekämpfen Vorurteile, erhalten und schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.

Jede Festrednerin und jeder Festredner sprach den Behindertenvertrauenspersonen Dank für ihren tagtäglichen Einsatz zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen, Anerkennung für die Geduld und Ausdauer zum Abschluss der Ausbildung und den Appell zum Weitermachen aus.  Vizepräsident Willi-Klaus Benesch brachte es deutlich auf den Punkt “Wir brauchen Euch unbedingt. Ohne euch würden viel mehr Kündigungen vor dem Behindertenausschuss landen.“

Mit einem kleinen Imbiss vom Catering Service Die Festwirte, Fuith und Mark, ging eine gelungene Veranstaltung zu Ende.

 

Die BVP Servicestelle

Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Österreich, gefördert vom Sozialministeriumservice.

Liebe Behindertenvertrauensperson, zögern Sie nicht, uns bei Fragen, Wünschen, Einladungen, Anregungen zu kontaktieren!

 

Dr. Stephanie Laimer

Tel.: 01/406 15 86 / 25

Mail: s.laimer@kobv.at

 

Mag. Jozsef Bezeredj-Babarczy

Tel.: 01/406 15 86 / 27

Mail: j.bezeredj@kobv.at

 

Karin Feßl (Sekretariat)

Tel.: 01/406 15 86-46

Mail: k.fessl@kobv.at

 

http://www.kobv.at/BVP


Andreas MÜHLBAUER neuer Vorsitzender der KOBV Arbeitsgemeinschaft (ARGE) BVP im Öffentlichen Dienst

Andreas Mühlbauer ist Zentralbehindertenvertrauensperson beim Amt der NÖ Landesregierung, Mitglied im NÖ Monitoringausschuss und in einigen Vereinen ehrenamtlich tätig. Bei der ersten ARGE unter seinem Vorsitz unterstrich er seine Motivation: “ es ist notwendig, dass eine repräsentative Anzahl von Menschen mit Behinderungen auch aktiv in der Politik vertreten ist, um das Thema „BEHINDERUNG“ von einem Randthema zu einem INKLUSIVEN THEMA der Gesellschaft zu machen“.

Wir freuen uns, dass wir mit Andreas Mühlbauer einen sehr engagierten Mitstreiter für die Anliegen der Dienstnehmer:innen mit Behinderungen für diese Funktion gewinnen konnten.

 

Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen!

Empfehlungen von Mag.a pharm. Esther Schwaiger (Vorstandsmitglied des KOBV Österreich)

Das Wissen über die Wirkung der Arzneipflanzen bei banalen Erkrankungen hat sich leider heutzutage zu Gunsten der Einnahme von Tabletten verschoben.

Diesmal:

DER OLIVENBAUM, EIN WUNDERWERK DER NATUR!

Schon Jahrtausende vor Christi Geburt als Heil- und Nahrungsmittel genutzt, ist dieser heute nur mehr als Lieferant von Oliven und Olivenöl bekannt.

Die antioxidative, antimikrobielle, antivirale, antimykotische, antiparasitäre, entzündungshemmende und immunstärkende Wirkung seiner Blätter, durch den hohen Gehalt an Oleuropein, schützt diesen Wunderbaum vor allen Krankheiten der Natur. Manche Olivenbäume können dadurch ein biblisches Alter von 1000 Jahren erreichen!

Schon Hildegard von Bingen hat die Anwendung von Olivenblättertee bei Verdauungsbeschwerden, Parasitenbefall und Infekten empfohlen. Unsere moderne Welt bedarf aber wissenschaftlicher Studien um altes vergessenes Wissen wieder zu akzeptieren.

Für die Teezubereitung 1EL frischer oder getrockneter Blätter mit 250 ml kochendem Wasser übergießen und 10 Minuten ziehen lassen.

Belegt sind nachweislich, dass auch Olivenblattextrakt, aus 7 Kilogramm wird ein Kilo Extrakt durch Pressung hergestellt, den Selbstheilungsprozess (Autophagie) unterstützt, immunstimulierend, Blutdruck und Cholesterin senkend, wirkt.

1 EL frischer oder getrockneter Blätter mit 250 ml kochenden Wasser übergießen und zehn Minuten ziehen lassen.

Nachdem der Extrakt bitter schmeckt, empfehle ich die Einnahme von Kapseln. Diese dreimal täglich mit viel Wasser eingenommen, sollte doch unseren Wunsch nach langen und gesunden Leben erfüllen. Eventuelle vom Arzt verordnete Medikamente sollen und dürfen Sie natürlich nicht reduzieren!

Weiters sollten vermehrt die Früchte dieses Wunderbaumes, die Oliven, verspeist werden, enthalten diese die so wichtigen ungesättigten Fettsäuren. Versuchen Sie doch mal Olivenaufstrich oder Oliven zu Fleisch, Fisch, Eintopfgerichten und Nudeln.

Auch das kalt gepresste Olivenöl darf in keiner Küche fehlen! Auch das Anbraten von Fleisch und Fisch ist ohne Geschmackverlust und Verbrennen möglich, denn Olivenöl ist entgegen althergebrachter Meinung hoch erhitzbar. Sie haben nur auf eines zu achten, dass das Öl in der Pfanne nicht zu rauchen beginnt! Dann muss es, wie aber auch alle anderen kalt gepressten Öle entsorgt werden. Der Tipp eines italienischen Meisterkoches: Zuerst die Pfanne erhitzen, dann das Öl und unmittelbar die Zutaten hineingeben.

Apropos: Schwarze Oliven werden reif, grüne unreif geerntet. Das ist also reine Geschmackssache, welche Sie bevorzugen, denn beide enthalten gleich viele wertvolle Inhaltsstoffe.


Die Orthopädische Sprechstunde

Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans, FÄin für Orthopädie und Traumatologie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie, Manuelle Therapie, Ärztliche Leiterin des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Leser.

Fragen an Dr.in Krückhans richten Sie an die Redaktion „KOBV gemeinsam stärker“ 1080 Wien, Lange Gasse 53 oder redaktion@kobv.at

 

Sicher und angstfrei unterwegs!

Stürzen und Stolpern sind weithin unterschätzte Risiken. Besonders älteren Personen können nach einem Sturz gravierende Folgen drohen. Doch mit gezieltem Training und sinnvoller Ausstattung von Wohnung und Arbeitsplatz lässt sich wirksam vorbeugen.

Die gute Nachricht zuerst: Die Menschen werden immer älter. Zumindest statistisch hat sich die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten immer weiter erhöht. Wurde der durchschnittliche Österreicher 1950 noch circa 62 Jahre alt, sind es heute rund 77 Jahre, für die Österreicherin stieg der Wert von rund 67 Jahren (1950) auf heute sogar mehr als 80 Jahre. Die Gründe sind vor allem deutliche Verbesserungen bei Ernährung, Hygiene und medizinischer Versorgung, aber auch insgesamt angenehmere Arbeitsbedingungen und erhöhte Sicherheitsanforderungen in Alltag und Verkehr.

Doch so erfreulich diese Entwicklung ist, so hat sie auch Schattenseiten. Je höher das Alter, desto häufiger werden eben auch gesundheitliche Probleme. Körperlicher Verschleiß, etwa bei Gelenken, nimmt zu, Sehen und Hören nehmen dagegen ab; die Muskulatur wird schwächer, Herz und Kreislauf werden anfälliger. Das birgt Risiken, die oft nicht wahrgenommen oder sogar verdrängt werden. Eines der häufigsten Risiken im Alltag und am Arbeitsplatz sind Stürze – und die sind alles andere als selten: In Privathaushalten stürzen beispielsweise rund 30 % der über 60-jährigen und sogar 40 % der über 80-jährigen mindestens einmal pro Jahr.

Die Folgen solcher Stürze können gravierend sein. Komplizierte Knochenbrüche sind keine Seltenheit, Oberschenkelhalsbrüche haben besonders für ältere Personen fatale Folgen, Bänder- und Sehnenrisse können langfristig die Beweglichkeit einschränken und selbst Verstauchungen sind schmerzhaft und können zu Bettlägerigkeit führen. Damit ist dann oft die Gefahr einer Thrombose oder Lungenentzündung verbunden, es kann zu Druckgeschwüren oder zu einer allgemeinen Schwächung des Körpers kommen. Auch die psychischen Konsequenzen eines Sturzes sind nicht zu unterschätzen. Die Angst vor einem erneuten Sturz kann sich bis zu einem umfassenden Verlust des Selbstvertrauens steigern; das führt wiederum zu einer Einschränkung der Aktivitäten, dem Verlust sozialer Kontakte und eingeschränkter Lebensqualität.

Grund genug also, das Thema Sturzprophylaxe, also der Vorbeugung gegen Stürze und Stolpern, ernst zu nehmen. Ursachen eines Gleichgewichtsverlustes und damit eines Sturzes gibt es viele. Die Medizin unterscheidet dabei zwischen solchen, die in der betroffenen Person selbst liegen (intrinsische) und solchen, die umgebungsbedingt (extrinsisch) sind. Zu den intrinsischen gehören etwa Blutdruckschwankungen, Schwindel, eingeschränktes Sehvermögen, Wahrnehmungsstörungen oder psychische Ursachen wie zaghaft-zögerliches Verhalten wegen der Angst vor Stürzen. Auch Beeinträchtigungen aufgrund von Medikamenten oder mangelndes Training bei der Benutzung von Gehhilfen gehören hierher. Extrinsische Faktoren sind beispielsweise unebene oder glatte Böden, Treppen und Schwellen, Stolperfallen wie Teppiche, Kabel oder Möbel, ungünstiges Schuhwerk, schlechte Beleuchtung, falsche Hilfsmittel oder großer Zeitdruck.

Doch egal, ob intrinsisch oder extrinsisch: Es gibt viele Möglichkeiten, Gefahren zu vermeiden und Risiken zu begegnen. Immer sinnvoll ist beispielsweise ein allgemeines Kraft- und Balancetraining, das Muskeln, Sehnen und Bänder stärkt und den Körper stabilisiert. Auch die Fähigkeit, Informationen und Reize zu erkennen und entsprechend zu reagieren, lässt sich mit einem sogenannten sensomotorischen Training verbessern.

Von entscheidender Bedeutung ist auch die Anpassung des Umfeldes, in dem der Betroffene sich bewegt. So sollten Räume stets ausreichend beleuchtet sein, um Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen zu können. Dabei hilft es, bei Lichtquellen Blendeffekte zu vermeiden und Lichtschalter gut erreichbar anzubringen. Stolperfallen in Haus oder Wohnung sollten unbedingt vermieden werden, Kabelsalat am Fußboden ist ebenso ein No-Go, wie lose oder aufeinander gestapelte Teppiche. Brillen oder Kontaktlinsen sollten regelmäßig überprüft und an die aktuelle Sehstärke angepasst werden, damit Hindernisse rechtzeitig erkannt werden können, auch das Schuhwerk muss zu den Bodenverhältnissen passen. Rutschige Ledersohlen führen rasch zum Gleichgewichtsverlust, bei Eis und Schnee sind Sohlen mit passendem Profil wichtig.

Die meisten Stürze passieren jedoch im Haus und daher ist die passende Ausstattung besonders für ältere Menschen wichtig. Haltegriffe in Bad, Toilette und Flur gehören ebenso hierher, wie ein Alarmsystem am Bett, um nach einem Sturz gegebenenfalls rasch Hilfe holen zu können. Als sinnvoll haben sich auch Hilfsmittel wie Rollatoren, Treppenlifte, Dusch- und Badewannenstühle, Gehstöcke, Toilettenerhöhungen oder orthopädisches Schuhwerk erwiesen. Gegebenenfalls sollte auch mit dem behandelnden Arzt über eine Anpassung der Medikation gesprochen werden.

Im Klinikum SKA Zicksee ist die Sturzprophylaxe schon seit langem ein wichtiges Thema. In enger Zusammenarbeit bemühen sich Ärzte, Therapeuten und das Pflegepersonal um Patienten, die betroffen sind – oder es werden könnten. Gemeinsam analysieren sie die konkrete Situation, entwickeln auf den Patienten zugeschnittene Trainingskonzepte und geben praktische Tipps zur Risikominimierung und Gefahrenvermeidung.

Martina Deutsch, MSc, Kineaestetics-Trainerin, und Mateusz Cichy, PT Mag., Leiter der Therapie im SKA Zicksee, und ich haben eine Reihe von Übungen zusammengestellt, die Betroffene auch zu Hause ausführen können. Damit kann eine Kräftigung des Muskel- und Gelenkapparates erzielt und die Koordinationsfähigkeit verbessert werden, um Stürzen in jedem Alter vorzubeugen. Einige Übungen sind auf den folgenden Seiten dargestellt, weitere gibt´s dann in den kommenden Heften.


Einfach nachgedacht!

Kolumne

Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer
 

Länger arbeiten, später in Pension

Das Jahr 2022 war das Jahr der multiplen Krisen. („Profil“ vom 17.12.2022) Am 24.2.2022 begann der Ukrainekrieg. Russlands Truppen sind in die Ukraine einmarschiert. Der deutsche Bundeskanzler Scholz sprach in seiner Regierungserklärung am 27.2. von einer Zeitenwende. Die Zeit vor dem Ukrainekrieg und die Zeit nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine. Als unmittelbare Folge des Ukrainekrieges kam es zur Energiekrise mit explodierenden Energiekosten. Die Preise für Strom und Gas schossen in die Höhe. Als Folge davon ging die Inflation durch die Decke. Zeitweise war die Inflation zweistellig. Ein Wert, den es seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben hat. Hilfspakete wurden geschnürt, die die öffentlichen Haushalte mit Milliarden belasteten. Die Hilfspakete waren aber unbedingt notwendig, da viele Menschen vor allem mit den hohen Energiepreisen echte Probleme hatten. Die Klimakrise begleitete uns das ganze Jahr über, und wird auch in Zukunft unser Begleiter sein. Andere Sachthemen sind in den Hintergrund getreten.

Die „Neue Zürcher Zeitung“ – die vielleicht renommierteste Tageszeitung in Westeuropa, jedenfalls im deutschsprachigen Raum – berichtete in ihrer Ausgabe vom 20.1.2023 (Seite 3) unter dem Titel „Hunderttausende folgen dem Aufruf zum Streik“ über den Widerstand in Frankreich gegen die von Präsident Emmanuelle Macron geplante Rentenreform. In mehr als 200 Städten haben nach Angaben des französischen Innenministeriums über 1,1 Millionen Menschen gegen die Pläne für ein höheres Rentenalter demonstriert.“, kann man da lesen. Der Plan Macrons ist, das Rentenalter von derzeit 62 Jahre auf 64 Jahre anzuheben. Die Erhöhung des Rentenalters zur langfristigen Finanzierung des Systems, das zeigen die Umfragen - so schreibt die Zeitung weiter – ist in der französischen Bevölkerung unpopulär. Die Kundgebungen haben das bestätigt. Weitere Demonstrationen werden folgen, ein wochenlanger Streik ist möglich. Macron verteidigt sein Reformvorhaben als „gerecht und verantwortungsvoll“.

Wie schaut die Situation mit der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich aus? Das gesetzliche Regelpensionsalter ist für Männer das 65., für Frauen derzeit noch das 60. Lebensjahr. Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter jährlich um ein halbes Jahr angehoben. Im Jahr 2033 wird das Regelpensionsalter dann sowohl für Frauen als auch für Männer das 65. Lebensjahr sein. Das gesetzliche Regelpensionsalter ist das Eine, das tatsächliche Pensionsantrittsalter ist etwas Anderes. Im Jahr 2021 lag das tatsächliche Pensionsantrittsalter bei den Frauen bei 59,8 Jahren und bei den Männern bei 61,8 Jahren. D.h., dass tatsächliche Pensionsantrittsalter ist weit unter dem gesetzlichen Regelpensionsalter. Ziel der Politik muss es sein, dass tatsächliche Pensionsanfallsalter schrittweise an das gesetzliche Anfallsalter heranzuführen.

Der Bund wird für die Finanzierung der Beamtenpensionen und für die Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Jahr 2023 rund 25 Milliarden Euro zuschießen müssen. Dieser Aufwand des Bundes wird nach dem Gutachten der Alterssicherungskommission bis zum Jahr 2027 um 12,7 Milliarden auf rund 37,8 Milliarden steigen. Das geht an die Grenzen der Finanzierbarkeit. Die Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters muss forciert werden. Die Politik wird Anreize schaffen müssen, dass Menschen länger im Berufsleben bleiben. Die Lebenserwartung steigt – Gott sei Dank – damit steigt aber die Pensionsbezugsdauer ebenso. Unsere Pensionen werden durch das sogenannte Umlagesystem finanziert. D.h., mit den in einem Jahr eingezahlten Beiträgen werden die Pensionen dieses Jahres bezahlt. Das Umlagesystem ist dem Kapitaldeckungsverfahren – die Pensionen werden aus den Erträgen des Kapitals bezahlt – eindeutig überlegen. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen muss es gelingen, die Menschen länger gesund zu halten, damit ein späteres Pensionseintrittsalter möglich ist. Rehabilitation vor Pension muss forciert werden. Die Wirtschaft klagt über einen Fachkräftemangel. Ältere Arbeitnehmer:innen haben die Erfahrung und das Können. Sie länger im Erwerbsleben zu behalten, muss das Ziel sein. Dienstgeber müssen Anreize schaffen, um Menschen länger im Erwerbsleben zu erhalten.

Mittelfristig wird die Politik aber nicht umhinkönnen, über die Anhebung des Regelpensionsalters zu diskutieren. Wir wünschen uns, dass die Lebenserwartung steigt, die Medizin und ein gesünderer Lebenswandel sollen uns gesunde Jahre auch im Alter bescheren. Dann kann die Diskussion über die Anhebung des Pensionsalters kein Tabu sein. Populär wird das nicht sein, aber notwendig.