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Inhalt                                                                                                                          Seite

LEITARTIKEL

Präsident Franz Groschan……..…………………………….……………………………..…1 - 2

 

Kolumne Einfach nachgedacht

Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer………………………………………………….……3 - 4

 

Aktuelles:

 

Erstbegutachtung für die Pflegegeldeinstufung

nun auch durch diplomierte Pflegekräfte möglich…………………………………......…..5

 

Weitere Anhebung der Förderbeträge für die 24-Stunden-Betreuung.………………….6

 

Rechtsanspruch auf Freistellung zur

Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt…………………………………….7

 

Novelle des Tabakmonopolgesetzes………………………………………………………….8

 

Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen

für Produkte und Dienstleistungen………………………………………………………9 - 10

 

Projekt:

 

Georg Fitzthum neuer Vorsitzender der KOBV ARGE BVP PW………………………..11

 

Behindertenvertrauenspersonen….……………………………….…………..……....12 - 13

 

Die Orthopädische Sprechstunde…………………………………………..................14 - 17

Von Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans

 

Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen................................................................18

Von Mag.ª pharm. Esther Schwaiger


Der KOBV freut sich - Pflegegeld feiert 30-jährigen Geburtstag

Präsident Franz GROSCHAN

Am 1. Juli 1993 trat nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen unter dem damaligen Sozialminister Josef Hesoun das Pflegegeldgesetz in Kraft.

Der gesamten Gesetzeswerdung gingen zahlreiche Forderungen, Proteste, eine Unterschriftenaktion, sowie eine Ende der 1980-iger Jahre eingebrachte Petition mit 60.000 Unterschriften voran. Nach sehr effektiven Aktionen wurde eine Expertengruppe zur Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Pflegevorsorge eingesetzt.

Dieser Expertengruppe gehörte auch der damalige Generalsekretär und spätere Präsident des KOBV Österreich Mag. Michael Svoboda an. Im Mai 1990 legte diese einen umfassenden Abschlussbericht mit über 100 Seiten, in denen verschiedene Modelle aufgezeigt wurden, dem Nationalrat vor.

Die politische Ebene einigte sich, dem sogenannten Mischsystem den Vorrang zu geben. Darunter ist zu verstehen, dass Pflegebedürftigen ein 7-stufiges Pflegegeld sowie ergänzend die erforderlichen Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Beabsichtigt war, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Nachdem es durch diese politische Einigung eine berechtigte Hoffnung auf die Einführung mit 01.01.1992 gab kam der Rückschlag beim Budgetgipfel. Die von Sozialminister Hesoun vorgesehenen Geldmittel für die Reform wurden kommentarlos gestrichen. Daraufhin gab es weitere Proteste aller Behindertenverbände welche letztlich zum Erfolg führten.

Nach mehrstündigen Verhandlungen mit einer Delegation der ÖAR, mit dabei KOBV Präsident Pohanka, Finanzminister Ferdinand Lacina und Sozialminister Josef Hesoun, stellten sich beide Minister den Demonstranten und versicherten absolute Priorität für die Realisierung.

Schließlich wurden alle Verantwortlichen in Bund und Ländern vom KOBV Österreich schriftlich aufgefordert, die politische Absichtserklärung zur Einführung der Pflegevorsorge einzuhalten. Durch diesen großen Zusammenhalt aller Behindertenverbände konnte das Pflegegeld mit 01.07.1993 in Kraft treten.

Nichtsdestotrotz gab es in den letzten Jahren auch herbe Rückschläge für dieses Pflegegeldgesetz. Ein 2-maliger Einschnitt durch Stundenerhöhung bei Stufe 1 und 2 in den Jahren 2011 und 2015, bis Ende 2019 - also in 26 Jahren - nur 5-mal eine Anhebung des Pflegegeldes. Erst seit 01.01.2020, nach jahrelangen Forderungen seitens des KOBV, wird das Pflegegeld nun jährlich valorisiert. Somit beträgt der reale Verlust in 30 Jahren rund 40%.

Es ist mir trotz aller Angriffe auf das Pflegegeld eine große Freude diesen 30-igsten Geburtstag des Pflegegeldes zu feiern, denn nur durch den KOBV und seine zahlreichen Mitstreiter konnte dieser Meilenstein erreicht werden.

Dennoch fordern wir weiterhin die Rücknahme der 2-maligen Verschlechterung bei Pflegestufe 1 und 2. Das bedeutet bei Pflegestufe 1 wieder 50 Stunden, und bei Pflegestufe 2 wieder 75 Stunden Pflegebedarf. Eine weitere dringende Forderung – insbesondere in Anbetracht der aktuellen Teuerung - stellt die außerordentliche Valorisierung des Pflegegeldes dar, um den durch die jahrzehntelange Nichtvalorisierung des Pflegegeldes entstandenen Verlust endlich finanziell auszugleichen.


Einfach nachgedacht!

Kolumne

Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer

 

Wie krank ist unser Gesundheitswesen?

Derzeit laufen die Finanzausgleichsverhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern. Es geht dabei darum, wie viel Geld die Länder unter anderem auch für das Gesundheitswesen bekommen. Die Spitäler sind nur in der Grundsatzgesetzgebung Bundeskompetenz. Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind bei den Ländern. Die stationäre Versorgung der Patient:innen ist Landessache. Die Versorgung im niedergelassenen Bereich ist dagegen Sache des Bundes. Dafür sind die Gesundheitskassen (die Österreichische Gesundheitskasse – ÖGK, die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – BVAEB und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen – SVS) zuständig.

Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten sind ein einziger Jammer. Die größten Zahler im Gesundheitswesen – nämlich die Gesundheitskassen – sitzen formell nicht am Verhandlungstisch bei den Finanzausgleichsverhandlungen. Der Grundsatz „wer zahlt schafft an“ wird hier außer Kraft gesetzt. Das kann nicht gut gehen. Die Kassen gehören nicht nur an den Katzentisch als Beobachter, sondern an den Verhandlungstisch als gleichberechtigte Partner mit dem Bund und den Bundesländern.

Darüber hinaus ist die Position der Sozialversicherung durch die Sozialversicherungsorganisationsreform 2018/2019 entscheidend geschwächt. Einerseits wurde aus den neun Gebietskrankenkassen (GKK) die Österreichische Gesundheitskasse – wenn man alles richtig gemacht hätte grundsätzlich ein richtiger Schritt -, andererseits jedoch wurde die Position des Hauptverbandes radikal geschwächt. Die Umwandlung des Hauptverbandes in den Dachverband führte zu einer Schwächung der Spitzenorganisation. De facto haben die 5 Generaldirektoren der Träger das Sagen. Die Selbstverwaltung wurde entscheidend geschwächt. Das ist ein arger Nachteil für die Sozialversicherung.

Geradezu ein Phänomen ist für mich der „Ärztemangel“. Ich setze den Begriff Ärztemangel bewusst unter Anführungszeichen, weil ich ihn nicht verstehe. Österreich ist EU-Spitze bei der Zahl der Ärzt:innen pro Einwohner:in. In den letzten 50 Jahren hat sich die Zahl der praktizierenden Ärzt:innen nahezu vervierfacht. Die Einwohner:innenzahl Österreichs ist in dieser Zeit um 21,95 %, nämlich von 7,47 Millionen auf 9,11 Millionen gestiegen. Natürlich muss man berücksichtigen, dass der medizinische Fortschritt und die alternde Bevölkerung mehr Ärzte braucht. Trotzdem erklärt sich der Ärztemangel nicht schlüssig.

In Wien ist die Zahl der Ärzt:innen von 2017 bis 2022 um 1.283 oder 10,31 % gestiegen. In NÖ haben wir eine Steigerungsrate von 7,38 % und im Burgenland gar eine Steigerung der praktizierenden Ärzt:innen von 12,44 %, nämlich von 1.173 auf 1.319. Im gleichen Zeitraum ist zum Beispiel die Bevölkerung im Burgenland um

1,93 % gestiegen. D.h., die Zahl der Ärzt:innen pro Einwohner:in steigt weiter, obwohl Österreich schon Europaspitze ist.

Die hohe Ärzt:innendichte hat nur bedingt mit einem guten Ergebnis des Gesundheitswesens zu tun. So ist z.B. die Zahl der gesunden Lebensjahre in Österreich signifikant niedriger als z.B. in Dänemark, obwohl die Ärzt:innendichte in Österreich eine erheblich größere ist.

Unser System ist anscheinend nicht effektiv und nicht sehr effizient. An dem Einkommen der Ärzt:innen kann es nicht liegen, die sind nämlich in Österreich im Durchschnitt sehr hoch. Zu Recht, wie ich meine, eine gute Medizin hat auch ihren Preis. Die Ärzt:innen bei der Niederlassung mit Geld zuzuschütten (Niederlassungsprämie), ist sicher nicht der richtige Weg, wird aber ernsthaft erwogen. Es geht also wieder einmal um das zwischen Daumen und Zeigefinger, nämlich um das liebe Geld. Noch kruder finde ich die Idee, eines Niederlassungszwanges. Das geht aus meiner Sicht gar nicht. Welche Motivation erwarten Sie von einem Zwangsverpflichteten auf Zeit?

Unser Gesundheitswesen ist nicht krank, sondern reformbedürftig. Endlich gehören die Kompetenzen bereinigt. Endlich gehören die Kassen als gleichberechtigte Partner an den Verhandlungstisch bei den Finanzausgleichsverhandlungen. Und wir brauchen einen effektiveren und effizienteren Einsatz der Ärzt:innen. Die Zahl der Ärzt:innen allein wird es nicht machen.


Aktuelles:


Erstbegutachtung für die Pflegegeldeinstufung nun auch durch diplomierte Pflegekräfte möglich

Schon bisher konnten Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege für die Begutachtung bei Pflegegelderhöhungsanträgen eingesetzt werden, bei Anträgen auf Zuerkennung von Pflegegeld waren jedoch ausschließlich Ärzt:innen befugt, die Begutachtungen durchzuführen.

Mit der Novelle der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (BGBl. II Nr. 211/2023), die am 5. Juli 2023 in Kraft getreten ist, können nun auch die Erstbegutachtungen von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal durchgeführt werden. Zweck dieser Änderung ist insbesondere die Beschleunigung der Pflegegeldverfahren im Interesse der Pflegebedürftigen.


Weitere Anhebung der Förderbeträge für die 24-Stunden-Betreuung ab 1.9.2023

Der KOBV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderbeträge des Sozialministeriums für die 24-Stunden-Betreuung, die zuletzt mit 1.1.2023 erhöht wurden, ab 1.9.2023 neuerlich angehoben werden. Im Vergleich zum Vorjahr kam es dadurch insgesamt im heurigen Jahr zu einer Anhebung der Förderbeträge um rund 45 %.

Auf der Basis von zwei Beschäftigungsverhältnissen beträgt der Zuschuss ab 1.9.2023 monatlich € 1.600,-- (anstelle der seit 1.1.2023 geltenden € 1.280,--). Liegt nur ein Beschäftigungsverhältnis vor, beträgt der Zuschuss monatlich € 800,--.

Der Zuschuss bei Beschäftigung selbständiger Betreuungskräfte beträgt bei zwei Betreuungskräften monatlich € 800,-- (anstelle der seit 1.1.2023  geltenden € 640,--). Für nur eine selbständig erwerbstätige Betreuungsperson beträgt die Zuwendung
€ 400,-- monatlich, erfolgt die Betreuung durch nur eine selbständig erwerbstätige Betreuungsperson aber durchgehend zumindest 28 Tage beträgt der Zuschuss ebenfalls € 800,--.


Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt

Arbeitnehmer:innen haben ab 1. November 2023 einen Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung pro Jahr, um ihr Kind bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten.

Dieser neue Rechtsanspruch setzt eine wichtige KOBV-Forderung um und hat eine hohe Bedeutung für die Kindergesundheit. Stationäre Rehabilitationsaufenthalte für Kinder werden derzeit vielfach nicht in Anspruch genommen, da viele betroffene Eltern Schwierigkeiten haben, im Ausmaß von bis zu vier Wochen von der Arbeitsstelle fern bleiben zu können. Die Unterlassung der notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Kinder aus.

Voraussetzungen für die Freistellung gem. § 14 e AVRAG (BGBl. I Nr. 85/2023):

Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu dauern hat.  Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist.

Für die Zeit der Freistellung besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem/der Arbeitgeber:in, jedoch ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld (§ 21 c Abs. 3 b Bundespflegegeldgesetz idF BGBl. I Nr. 109/2023).  Das Pflegekarenzgeld ist beim Sozialministeriumservice geltend zu machen.



Novelle des Tabakmonopolgesetzes stärkt das Tabakmonopol als wichtige Existenzgrundlage für Menschen mit Behinderungen

Das Tabakmonopol wurde aus sozialpolitischen Überlegungen zur Förderung von sozial benachteiligten Personen geschaffen und sollte zunächst Kriegsopfern durch den Erhalt einer Trafik ein regelmäßiges Einkommen und damit eine existenzielle Absicherung ermöglichen. In diesem Sinne dient auch das Tabakmonopolgesetz 1996 dem sozialpolitischen Zweck, Menschen mit Behinderungen mit der Bestellung zum Tabakfachhändler die Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen und damit der Absicherung des Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderungen.

Am 20.7.2021 erkannte der Verwaltungsgerichtshof (GZ Ro 2020/04/0231), dass die Bestellung von Tabaktrafikanten als Vergabe im Sinne des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018 zu qualifizieren ist. Als Folge des Erkenntnisses war das Tabakmonopolgesetz an die Bestimmungen des BVergGKonz 2018 anzupassen.

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2023 wurde die notwendige Novellierung des Tabakmonopolgesetzes vorgenommen, die am 22.7.2023 in Kraft getreten ist (BGBl. I Nr. 110/2023).

Bei der Ausgestaltung und Vergabe von Trafikkonzessionen ist weiterhin die Förderung von Menschen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Zur Erfüllung der sozialpolitischen Zielsetzung dürfen Konzessionen für den Betrieb von Tabakfachgeschäften grundsätzlich nur an begünstigte Behinderte im Sinne des § 2 BEinstG und diesen gleichgestellten Personen vergeben werden (§ 26 Abs. 2 TabMG).

Die Vergabe der Konzessionen erfolgt durch die Monopolverwaltung GmbH (§ 14 TabMG). Die Monopolverwaltung GmbH hat für jedes Bundesland eine Vergabekommission zu bilden, der je ein Vertreter des Zollamtes Österreich, des Sozialministeriumservice, des Landesgremiums der Trafikanten, der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung und der Monopolverwaltung GmbH angehören (§ 22 TabMG).

Die Weitergabe an Angehörige wurde dahingehend eingeschränkt, dass nur Angehörige von Tabaktrafikanten aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen berechtigt sind, das Tabakfachgeschäft zu übernehmen, wenn sie innerhalb der letzten sieben Jahre vor Übernahme eine mindestens fünfjährige Vollzeitbeschäftigung im Tabakfachgeschäft nachweisen können (§ 27 TabMG).

Die vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung bestehenden Bestellungsverträge bleiben als Konzessionsverträge unverändert bestehen (§ 45 Abs. 2 TabMG).


Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 76/2023) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act).

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, durch Festlegung von verpflichtenden Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu einer Harmonisierung des Binnenmarktes beizutragen. Menschen mit Behinderungen soll eine selbstbestimmte Lebensführung erleichtert werden. Ein Umfeld mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die niemanden vom beruflichen und sozialen Leben ausschließt.

Vom Geltungsbereich dieses Bundgesetzes, das am 28. Juni 2025 in Kraft treten wird, sind insbesondere nachstehende Produkte und Dienstleistungen umfasst:

Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen und Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Wirtschaftsakteure dürfen nur Produkte in Verkehr bringen und nur Dienstleistungen anbieten, die die im Barrierefreiheitsgesetz definierten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für die Herstellung oder das Inverkehrbringen von Produkten durch Kleinstunternehmen, wobei im Gesetz Erleichterungen vorgesehen sind, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice

Es obliegt dem Sozialministeriumservice als zuständige Behörde, den Markt auf die Einhaltung der Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes zu überwachen.

Verbraucher und Verbraucherinnen, der Verein für Konsumenteninformation, der
Österreichische Behindertenrat, die Bundesarbeiterkammer und die Wirtschaftskammer Österreich haben das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden, um auf mögliche Übertretungen gegen das Barrierefreiheitsgesetz hinzuweisen. Das Sozialministeriumservice hat den Hinweis zu prüfen, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten und allenfalls Verwaltungsstrafen zu verhängen.


Projekt:

Georg Fitzthum neuer Vorsitzender der KOBV Arbeitsgemeinschaft Behindertenvertrauenspersonen in der Privatwirtschaft (ARGE BVP PW)

Georg Fitzthum ist seit 2004 Mitglied des KOBV. Als sich 2017 seine Ortsgruppe in einer schwierigen Situation befand, holte ihn Vizepräsident a.D. Willi-Klaus Benesch ins Boot. Georg Fitzthum übernahm die Obmannschaft der Ortsgruppe Wien Liesing und setzt sich seither mit viel Herzblut und Engagement für die Anliegen der Menschen mit Behinderungen ein. Beim letzten Delegiertentag am 1.6.2023 wurde Georg Fitzthum mit großer Zustimmung als Vizepräsident in das Präsidium des KOBV – Der Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland gewählt und in weiterer Folge durch den Vorstand in das Präsidium des KOBV Österreich entsandt.

Georg Fitzthum war von 1988 bis 2018 beim ORF als Lichttechniker tätig. Von 2004 bis 2018 war er BVP in der technischen Direktion des ORF. Fitzthum ist verheiratet, Vater von 2 erwachsenen Söhnen und stolzer Großvater von 2 Enkelkindern.

Wir freuen uns, dass wir mit Georg Fitzthum wieder einen sehr engagierten Mitstreiter für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen für diese Funktion gewinnen konnten. Er tritt in die großen Fußstapfen von Vizepräsident a.D. Willi-Klaus Benesch, den er selbst bei den BVP Kursen in Freiland kennengelernt hat.

Wir danken Willi-Klaus Benesch herzlich für sein wertvolles Engagement.


Behindertenvertrauenspersonen

Die Teilhabe am beruflichen Erwerbsleben hat in unserer Gesellschaft höchste Bedeutung. Sowohl der einzelne Mensch als auch die Gemeinschaft bewerten sich und andere in hohem Maße über die Arbeitstätigkeit und Arbeitsleistung. Eine sinnstiftende und erfolgreiche Berufstätigkeit wirkt sich auch bei Menschen mit Behinderungen positiv auf das Selbstwertgefühl aus. In diesem Bewusstsein ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt und somit in der Gesellschaft einer der Arbeitsschwerpunkte des KOBV seit seiner Gründung im Jahre 1945.

Aufgaben und Stellenwert der Behindertenvertrauenspersonen

Die Behindertenvertrauenspersonen sind gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Personalvertretung die wichtigsten Akteurinnen und Akteure der Behindertenpolitik in den Betrieben und den Dienststellen. Die Behindertenvertrauensperson ist berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigt behinderten Arbeitnehmer:innen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat/der Personalvertretung sowie gegenüber der:dem Arbeitgeber:in wahrzunehmen und leistet durch ihre Tätigkeit einen Beitrag zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Durch den Einsatz der Behindertenvertrauenspersonen gelingt es in einer Vielzahl von Fällen, Probleme zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Das Engagement der BVP ist zu fördern und zu forcieren.

Der KOBV Österreich bietet mit der BVP Servicestelle eine hauptamtliche Anlaufstelle mit einer Juristin und einem Juristen und einer Verwaltungsassistentin. Zweck der Servicestelle ist, Behindertenvertrauenspersonen aus- und weiterzubilden, bei ihrer Tätigkeit im Sinne des BEinstG und ihrem Engagement zu unterstützen, die Vernetzung unter den Behindertenvertrauenspersonen zu ermöglichen, rechtliche Beratungen über das Behinderteneinstellungs-, das Behindertengleichstellungsgesetz und das kollektive Arbeitsrecht zu geben, sowie die Installierung von Behindertenvertrauenspersonen zu forcieren.

Die regelmäßig in ganz Österreich stattfindenden Vernetzungstreffen (Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Innsbruck), sowie die drei jährlich abgehaltenen BVP-Infotage in St. Pölten, Wien und Salzburg und die regelmäßigen Arbeitssitzungen der ARGE BVP Privatwirtschaft/Öffentlicher Dienst sind die Angebote der Servicestelle zum Zwecke der Vernetzung. Seit Sommer 2020 wurden die Vernetzungstreffen und die Sitzungen der ARGE BVP coronabedingt nur online angeboten - seit kurzem können Vernetzungstreffen wieder analog stattfinden. Derzeit wird der 1. BVP Infotag nach Corona geplant, zu dem die Servicestelle im Herbst nach Wien einladen wird.

Behindertenvertrauenspersonen Aus- und Weiterbildung

Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für BVP gliedern sich in 4 Module und
1 Follow Up. Seit 2021 wird auch ein Seminar online angeboten. Die Kooperation von AK,

KOBV, Sozialministeriumservice und VÖGB macht es möglich, auf die sich ändernden Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt mit einem umfassenden Schulungsangebot zu reagieren. Denn eines ist unbestritten: Engagierte und gut geschulte Behindertenvertrauenspersonen fördern die Sensibilität im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, bekämpfen Vorurteile und erhalten und schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.

Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Österreich, gefördert vom Sozialministeriumservice

Liebe Behindertenvertrauensperson, zögern Sie nicht, uns bei Fragen, Wünschen, Einladungen, Anregungen zu kontaktieren!

Dr.in Stephanie Laimer

Tel.: 01/406 15 86 / 25

Mail: s.laimer@kobv.at 

Mag. Jozsef Bezeredj-Babarczy

Tel.: 01/406 15 86 / 27

Mail: j.bezeredj@kobv.at

 

Karin Feßl (Sekretariat)

Tel.: 01/406 15 86 / 46

Mail: k.fessl@kobv.at

http://www.kobv.at/BVP


Die Orthopädische Sprechstunde

Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans, FÄin für Orthopädie und Traumatologie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie, Manuelle Therapie, Ärztliche Leiterin des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Leser.

Fragen an Dr.in Krückhans richten Sie an die Redaktion „KOBV gemeinsam stärker“ 1080 Wien, Lange Gasse 53 oder redaktion@kobv.at

Vom Test zur Therapie

Stürze sind eine der am meisten unterschätzten Gefahren im Alltag mit oft weitreichenden Folgen für Betroffene. Doch mit gezielter Vorbeugung lässt sich das Risiko solcher Unfälle deutlich reduzieren. In der SKA Zicksee nutzen Ärzt:innen und Therapeut:innen dabei immer wieder innovative Methoden.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt – so lautet ein alter Grundsatz des Vorsorgeprinzips. Besonders trifft das im Bereich der Gesundheit zu: Mit richtiger und vor allem rechtzeitiger Vorbeugung kann ein Schaden oft verhindert werden, ehe er eintritt. Ein Beispiel, das vor allem für ältere Menschen eine große Rolle spielt, ist das Risiko von Stürzen. Je älter wir werden, desto größer wird auch die Gefahr, sich bei einem Sturz ernste und manchmal dauerhafte Schäden zuzuziehen. Der Grund für die erhöhte Sturzanfälligkeit im Alter sind meist Abnutzungserscheinungen an Sehnen und Gelenken, schlechtere Stabilität des Muskel- und Skelettapparates oder nachlassendes Sehen und Hören. Aber auch junge Menschen können, etwa aufgrund eines Unfalles oder einer Amputation, in ihrer motorischen Stabilität eingeschränkt sein, wodurch es dann zu Stürzen kommt. Aber egal, ob alt oder jung: Die Folgen von Stürzen sind keinesfalls leicht zu nehmen. Der gefürchtete Oberschenkelhalsbruch oder Lähmungen bedeuten stets gravierende Einschränkungen der Lebensqualität. Vorbeugung ist also, gerade wenn es um Sturzverletzungen geht, oberstes Gebot – und diese Verantwortung nehmen Ärzt:innen, Therapeut:innen und medizinisches Personal im Klinikum der SKA Zicksee besonders ernst.

Eine wichtige Voraussetzung aller vorbeugenden Maßnahmen ist freilich das frühzeitige Erkennen von Risiken. Wer ist wie stark gefährdet? Und welche Risiken bestehen konkret? Um solche Fragen zu beantworten, wendet das Team der SKA Zicksee inzwischen routinemäßig modernste Testverfahren an. So wird jede:r Patient:in zeitnah bei der Aufnahme dem sogenannten Tinetti-Test unterzogen, der schnell, einfach und völlig schmerzlos zeigt, welche:r Patient:in wie stark sturzgefährdet ist. Kurzgefasst, geht es beim Tinetti-Test um eine Reihe von kleinen „Aufgaben“, wie etwa Aufstehen aus der sitzenden Position, Schrittfolgen mit geöffneten oder geschlossenen Augen, oder Drehungen. Das erfordert vom Patienten/von der Patientin keinerlei Anstrengungen und bedeutet auch keine Belastungen - Hilfsmittel wie Gehhilfen sind, wenn erforderlich, natürlich zulässig.

Insgesamt nimmt der Test nur wenig Zeit – etwa 5 bis 10 Minuten – in Anspruch. Ein Arzt/eine Ärztin oder Therapeut:in beobachtet, wie der/die Patient:in diese Aufgaben bewältigt und beurteilt das mit Punkten, maximal sind 28 Punkte möglich. Anhand der abschließenden Punktzahl kann eine relativ genaue Einschätzung des individuellen Sturzrisikos des jeweiligen Probanden erfolgen.

„Der Tinetti-Test ist in der Fachwelt renommiert und anerkannt und gilt als eines der zuverlässigsten Mittel, um die Sturzgefährdung abzuschätzen. Uns hier im Klinikum SKA Zicksee dient er als Grundlage für gezielte Vorbeugung, um unsere Patient:innen mit individuell zugeschnittenen Übungen zu unterstützen“, erklärt Mateusz Cichy, leitender Therapeut in der SKA Zicksee. Diese gezielte, patient:innenorientierte Vorbeugung geschieht im Klinikum SKA Zicksee mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Mittel, Methoden und Geräte. Das neueste dieser Mittel sind Platten des Herstellers Terrasensa®, auf denen die Patient:innen laufen. Aufgrund der strukturierten Oberfläche dieser Platten – Wellen, kleine Erhebungen, Senken – trainiert der/die Patient:in, natürlich unter Anleitung von Therapeut:innen, die motorischen und sensitiven Fähigkeiten.

Der wechselnde Untergrund schult die Reaktionsfähigkeit des gesamten Bewegungsapparates, so gewinnt der/die Patient:in schnell an Stand- und Trittsicherheit, plötzliche Störungen beim Gehen, wie etwa ein Stolpern oder kleine Hindernisse können so schneller und besser ausgeglichen werden. Fazit: Das Sturzrisiko im Alltag sinkt deutlich, die Beweglichkeit und Sicherheit verbessert sich.

Daneben stehen den Patient:innen in der SKA Zicksee aber noch eine Reihe weiterer Trainings- und Übungsmöglichkeiten, auch im Außengelände, zur Verfügung. So gibt es beispielsweise Wege, die mit unterschiedlichen Bodenbelägen ausgestattet sind. Auf diese Weise können die Patient:innen verschiedene, im Alltag häufig vorkommende Situationen – etwa den Wechsel von einer glatten, asphaltierten Straße auf einen Kiesweg – üben und damit ebenfalls das Sturzrisiko reduzieren. Besonders Patient:innen mit Fuß- oder Schenkelamputationen können so Sicherheit in Alltagssituationen gewinnen.

Eine häufige Ursache für Stürze sind freilich auch muskuläre Schwächen und/oder Abnutzung von Gelenken und Beeinträchtigungen des Knochenapparates. Hier kann durch gezielte Übungen die Muskulatur gekräftigt werden, wodurch wiederum Skelett und Gelenke entlastet werden – kräftige Muskeln stabilisieren den Körper. Hier verfügen die Therapeut:innen der SKA Zicksee über große Erfahrung und ein reichhaltiges Arsenal von Trainingsübungen von leicht bis anspruchsvoll, je nach den körperlichen und psychischen Voraussetzungen der Patient:innen. Darüber hinaus werden durch die Übungen die kognitiven Fähigkeiten angeregt und so kann man gleichzeitig etwas Positives gegen eine beginnende Demenz bewirken. „Schon mit einfachen Hilfsmitteln – Bälle, leichte Hanteln, Stöcke, Reifen – lässt sich die gesamte Muskulatur kräftigen. Und Spaß macht dieses Training obendrein“, hat Mateusz Cichy immer wieder beobachtet.

Dass solche Übungen und das Training des Bewegungsapparates nachweislich Verbesserungen bringen, erleben Patient:innen oft schon nach einigen Tagen. Um solche Fortschritte zu dokumentieren, wird in der SKA Zicksee ebenfalls der Tinetti-Test eingesetzt: Nach Abschluss der Therapie und vor der Entlassung der Patient:innen wird der eingangs beschriebene Test wiederholt, und die Ergebnisse werden festgehalten. Regelmäßig erweist sich dabei eine spürbare Verbesserung – also eine Reduzierung des individuellen Sturzrisikos –, in vielen Fällen sogar signifikant bessere Ergebnisse. Auch der Gehtest und das Gangbild werden merklich im Vergleich bei der Aufnahme- und der Enduntersuchung verbessert.

Doch was ist, wenn der/die Patient:in die Klinik wieder verlässt? Wie kann man vermeiden, dass der Alltagstrott die Erfolge eines Trainings in der Klinik wieder zuschüttet? In der SKA Zicksee versuchen Ärzt:innen und Therapeut:innen möglichst solche Übungen anzubieten, die unsere Patient:innen auch zu Hause problemlos ausführen können. „Unser Ziel ist es nicht zuletzt, dauerhaft und im wahrsten Sinne des Wortes nachhaltige Erfolge zu erzielen“, erklärt Therapieleiter Mateusz Cichy. Ein Beispiel für diesen Ansatz sind etwa die Übungen, die an dieser Stelle nun schon zum dritten Male vorgestellt werden und die eine gute Grundlage für eine Sturzprophylaxe darstellen, die jedermann und -frau jederzeit an jedem Ort – zu Hause, am Arbeitsplatz, im Freien – praktizieren kann.



Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen!

Empfehlungen von Mag.ª pharm. Esther Schwaiger (Vorstandsmitglied des KOBV Österreich)

Das Wissen über die Wirkung der Arzneipflanzen bei banalen Erkrankungen hat sich leider heutzutage zu Gunsten der Einnahme von Tabletten verschoben.

Diesmal:

ZITRONENMELISSE, meine Lieblingsheilpflanze!

In der Küche als Zugabe zu Fisch, Dressings, Marmeladen, Süßspeisen und Pestos nicht wegzudenken! Aber diese Pflanze, die Sie ohne Probleme im Garten oder auf der Fensterbank pflanzen können, ist ein Alleskönner! Sie ist Geschmacksträger, wie oben erwähnt, aber auch als Heilpflanze einsetzbar!

Als Tee angewendet gegen Unruhe, Nervosität, Stress, Magen- und Darmbeschwerden, Grippe und Herpes! Zwei Teelöffel frisches Kraut oder einen TL getrocknetes Kraut mit heißem, kochendem Wasser übergießen, fünf Minuten ziehen lassen, und schluckweise trinken. Ihre Halsschmerzen, Husten, Blähungen oder Völlegefühl werden gelindert. Vor oder zum Essen bei fetten oder schwer verdaulichen Speisen getrunken, und Ihre Beschwerden sind vergessen.

Als eine der wenigen antiviralen Heilpflanzen ist diese auch vorzüglich gegen Herpes, also Fieberblasen, vorbeugend und im Akutstadium einsetzbar. Als Tee zum Betupfen der Fieberblasen oder vorbeugend als Lippenbalsam. Diesen könne Sie einfach selbst herstellen: getrocknetes Kraut mit kaltgepresstem Öl von Oliven, Weintraubenkernen, Mandeln oder Nüssen übergießen und mindestens 6 Wochen hell, aber nicht in der Sonne stehen lassen, und dann filtrieren. Ein Teil Öl und 3 Teile gelbes Wachs (Apotheke), im Wasserbad schmelzen und in kleine Gefäße abfüllen.  Als Lippenbalsam verwendet, werden Sie nie wieder an Fieberblasen leiden.

Als Tee abends getrunken, können Sie auch Ihr Immunsystem stärken und sogar Erkältungen abwehren.

Ihr Schlaf wird sich verbessern. Trinken Sie vor dem Zubettgehen eine Tasse, und Sie werden besser und schneller einschlafen.

Auch Tagesnervosität ist durch eine Tasse Zitronenmelissen Tee gut behandelbar.

Zitronenmelissen Tee schmeckt sehr gut, ist aber mit Honig oder Zitronensaft versetzbar, ohne dass die Wirkung beeinträchtigt wird.