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Inhalt Seite
Termin mit BM Rauch und Behindertenanwältin Mag. Steger..................................1
Kolumne Einfach nachgedacht
Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer………………………………………………….……2
Aktuelles:
Novelle des Heimopferrentengesetzes..….…………......……………………………….3
Missbräuchliche Verwendung des §29 b StVO Ausweises.......................................4
Die Orthopädische Sprechstunde…………………………………………..................5 -8
Von Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans
Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen.............................................................9
Von Mag.a pharm. Esther Schwaiger
Forderungskatalog des KOBV Österreich an Bundesminister Johannes Rauch übergeben
Am 13.4.2023 übergab KOBV-Ö Präsident Franz Groschan gemeinsam mit Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl in einem persönlichen Gespräch Herrn Bundesminister Johannes Rauch den Forderungskatalog des KOBV Österreich zur Gestaltung der österreichischen Behindertenpolitik.
Besonders hervorgehoben wurde von Präsident Groschan die dringende Notwendigkeit, das Pflegegeld in Anbetracht der aktuellen Teuerung außerordentlich zu valorisieren. Erst seit dem Jahr 2020 ist gesetzlich vorgesehen, dass das Pflegegeld jährlich mit dem Pensionsanpassungsfaktor valorisiert wird. Der durch die langjährige Nichtvalorisierung entstandene Wertverlust beträgt bereits rund 40 %. Hinzu kommt die aktuelle Teuerung, sodass Pflege für viele Betroffene kaum mehr leistbar ist. Neuerlich wurde von Präsident Groschan auch darauf verwiesen, dass die seit 1.1.2023 geltende Erhöhung der Förderung der 24 Stunden Betreuung um nur € 90,-- auf € 640,-- monatlich bei zwei selbständigen Betreuungskräften viel zu gering ist und eine weitere maßgebliche Erhöhung erforderlich ist, um es pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, weiterhin zu Hause betreut zu werden. Derzeit wird auch dann die doppelte Förderung von € 640,-- gewährt, wenn nur eine selbständige Betreuungskraft zumindest 14 Tage die Betreuung durchführt. Diese Verdoppelung wurde für die Dauer der Pandemie geschaffen und besteht die Absicht, diese Erhöhung wieder zurück zu nehmen. In der Praxis ist jedoch mittlerweile die Betreuung durch nur eine selbständige Betreuungskraft über 4 Wochen bis zu einem Monat der Regelfall geworden, weshalb Präsident Groschan angeregt hat, die Richtlinien dahingehend zu adaptieren, dass auch bei durchgehender Betreuung durch nur eine Betreuungskraft weiterhin der volle Betrag von € 640,-- zur Auszahlung kommt. Keinesfalls darf es hier zu Verschlechterungen für Pflegebedürftige kommen. Erörtert wurde auch die Notwendigkeit, für ukrainische Vertriebene die Voraussetzungen eines Pflegegeldanspruches durch Aufnahme einer entsprechenden Gleichstellungsbestimmung im Bundespflegegeldgesetz zu schaffen, wofür BM Rauch durchaus Verständnis zeigte.
Informationsaustausch mit Frau Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger
Am 17.4.2023 konnten KOBV-Ö Präsident Franz Groschan und Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl Frau Mag.a Christine Steger persönlich zu Ihrer Ernennung zur Behindertenanwältin gratulieren und die wesentlichsten Forderungen zur Gestaltung der österreichischen Behindertenpolitik erörtern. Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit!
Einfach nachgedacht!
Kolumne
Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer
Genderwahn
Im Schatten der multiplen Krisen (Ukrainekrieg, Klimawandel, Migrationskrise und viele andere mehr) beginnen die Blüten des Genderwahns zu wuchern. Vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD und ZDF) scheinen dem Genderwahn zu verfallen.
Carina Kerschbaumer hat in einem – aus meiner Sicht – sehr beachtenswerten
Artikel in der Kleinen Zeitung vom 8. April 2023 (Seite 12) darüber geschrieben. Ich meine, dass dieser Artikel auch für die Leser:innen unseres Servicemagazins von Interesse ist. Unter dem Titel „Gehört die Mutter in die Mottenkiste?“ und unter dem Untertitel „Wenn selbst der Begriff „Mutter“ auf dem Gender-Sprachfriedhof beerdigt wird.“
Folgendes: „Ja, dann fragt auch frau sich, ob es da um einen seichten Witz beim Villacher Fasching geht. Aber nein, die Redakteurinnen des ARD haben es gerade mehr als ernst gemeint, als sie über einen Gesetzesentwurf über einen Sonderurlaub nach der Geburt berichteten und Mutter ersetzten durch „die entbindende Person“. Warum Mutter nicht mehr vorkommen darf? Warum sie in der Mottenkiste des noch genderunsensiblen vergangenen Jahrhunderts entsorgt wird? Also in jener Epoche, in der – ohne heutige ORF- oder ARD-Gender-Atempause – die Ärztin als Arzt bezeichnet wurde und sich beim generischen Maskulinum unsichtbar „mitgemeint“ fühlen durfte.
Die ARD-Journalistinnen erklärten, dass sie das Wort Mutter ersetzten, um niemanden zu diskriminieren. Für den Fall, dass zwei Frauen die Eltern wären oder eine Transfrau. Der logische Schluss? Dass es moralisch verwerflich ist, eine Mutter als Mutter zu bezeichnen, weil sich Transfrauen oder nicht Gebärende ausgeschlossen fühlen könnten? Also überhaupt Frau ersetzen mit „Person mit Uterus“ oder „Doppel-X-Chromosomen-Mensch“? Bei Schwiegermüttern könnte es gendersensibel heißen: „Meine Schwieger-Doppel-X ist eine Bösewichtin, weil sie Gender-Expertinnen als Gendermafia verunglimpft.“
Alles absurd? Aber nein, die Präsidentin der Schweizer Nationalen Ethikkommission hat für Gesetzestexte vorgeschlagen, das Wort „Mutter“ zu ersetzen durch „die Person, die das Kind geboren hat“. Weil dann eine Person, die trotz Uterus sich als Mann fühle, nicht ausgegrenzt würde und für die Definition Mutter die Geburt und nicht das Geschlecht entscheidend sei.
Ja, Sprache muss sich verändern, weil sich die Welt ändert. Nur: Gebärmutter bleibt Gebärmutter. Worüber sich bei Gender-Exzessen keiner mehr wundern muss? Über den Applaus, den rechte Politiker erhalten. Sie würden, sagen diese, Politik für die „normalen Leute“ machen, also für jene, die vor der Toilette stehend keinen Therapeuten benötigen, um zu wissen, auf welches Häusl sie gehen sollen. Geschmacklos überzogen? Nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, Mütter auf dem Sprachfriedhof zu beerdigen.“
Wir müssen diesen Genderwahnsinn nicht mitmachen. Lassen wir uns unsere Sprache nicht verhunzen. Frei nach Asterix meine ich: „Die spinnen, die German:innen“.
Heimopferrentengesetz – Verbesserung für dauernd arbeitsunfähige Heimopfer
Nach dem Heimopferrentengesetz haben Personen, die eine Entschädigungsleistung wegen nach dem 9. Mai 1945 bis 31. Dezember 1999 erlittener Gewalt im Rahmen einer Unterbringung in Kinder- oder Jugendheimen, als Kinder und Jugendliche in Kranken-, Psychiatrie- und Heilanstalten bzw. vergleichbaren Einrichtungen der Gebietskörperschaften, in entsprechenden privaten Einrichtungen und Einrichtungen der Kirchen oder in Pflegefamilien erhalten haben, ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt einen Anspruch auf eine monatliche Rentenleistung.
Auch Personen, die laufende Geldleistungen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder beziehen und wegen einer auf Dauer festgestellten Arbeitsunfähigkeit vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind, haben Anspruch auf eine entsprechende Rente. Sie haben aber bisher keine Rentenleistung erhalten, wenn sie wegen des Einkommens des Partners bzw. der Partnerin keine Sozialhilfe erhalten haben.
Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung, die mit 1.1.2023 in Kraft getreten ist, erhalten nun auch Personen mit auf Dauer festgestellter Arbeitsunfähigkeit, die ausschließlich aufgrund einer sozialhilferechtlichen Berücksichtigung des Einkommens der Partnerin bzw. des Partners keine laufende Geldleistung nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder beziehen, eine Heimopferrente (§ 3 a des Heimopferrentengesetzes idF BGBl. I Nr. 12/2023).
Wird ein Antrag auf Zuerkennung einer monatlichen Geldleistung auf Grund des neuen § 3 a bis spätestens 24.2.2024 eingebracht, ist die Leistung bei Vorliegen der Voraussetzungen rückwirkend ab 1.1.2023 zuzuerkennen. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen abweisenden Urteils eines Arbeits- und Sozialgerichtes hat der ursprüngliche Entscheidungsträger die monatliche Geldleistung nach § 3 a bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen von Amts wegen zuzuerkennen (§ 19 b Abs. 2 und 3 idF BGBl. I Nr. 12/2023).
Missbräuchliche Verwendung des § 29 b StVO Ausweises ist Betrug und strafrechtlich verfolgbar!
Durch das unberechtigte Einlegen eines fremden Gehbehindertenausweises gem.
§ 29 b StVO täuschte der Angeklagte mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz ein allenfalls kontrollierendes Organ der Parkraumüberwachung der Gemeinde Wien über seine Berechtigung zur kostenlosen Nutzung des Parkplatzes. Der Angeklagte schädigte dadurch die Gemeinde Wien in der Höhe der Parkgebühr am Vermögen.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Oberlandesgericht Wien gingen zunächst davon aus, dass diese Tat ausschließlich als Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz zu ahnden sei. Gegen den Beschluss des OLG Wien erhob die Generalprokuratur Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.
Der OGH (OGH, 15 Os 111/22w) stellte im Ergebnis unter Verweis auf § 22 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz den Vorrang des gerichtlichen Strafrechts vor dem Verwaltungsstrafrecht fest.
Die missbräuchliche Verwendung eines § 29 b StVO Ausweises ist sowohl als strafrechtliches Betrugsdelikt gem. § 146 Strafgesetzbuch (StGB) als auch als verwaltungsrechtliche Abgabenhinterziehung gem. § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz zu qualifizieren.
Der Angeklagte wird sich auf Grund des Vorrangs des gerichtlichen Strafrechts wegen § 146 StGB vor dem Straflandesgericht verantworten müssen.
Die Orthopädische Sprechstunde
Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans, FÄin für Orthopädie und Traumatologie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie, Manuelle Therapie, Ärztliche Leiterin des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Leser.
Fragen an Dr.in Krückhans richten Sie an die Redaktion „KOBV gemeinsam stärker“ 1080 Wien, Lange Gasse 53 oder redaktion@kobv.at
Saubere Hände, saubere Sache
Kleine Ursache, große Wirkung: Bakterien und Keime sind nur unter dem Mikroskop zu erkennen, aber sie können die Ursache schwerer Erkrankungen sein. Grundsätzlich erfüllen diese Mikroorganismen wichtige Aufgaben im menschlichen Organismus, etwa bei der Ernährung oder für den Säure-/Basenhaushalt. Doch wenn sie beispielsweise in offene Wunden oder auf anderem Wege in den Körper gelangen, können manche von ihnen eben auch Krankheiten verursachen. Auch und gerade in Kliniken spielen Infektionen mit solchen Überträgern eine große Rolle. Rund 95.000 Fälle werden jährlich in Österreich bekannt, in denen sich Patient:innen in Kliniken - etwa nach Operationen oder längeren stationären Aufenthalten - mit solchen Erregern infiziert haben. Diese Keime werden meist von den Patient:innen selbst, ohne dass diese es wissen, eingeschleppt, denn jeder Mensch trägt Milliarden von ihnen auf der Haut. Die Folgen einer Keim-Infektion dürfen keinesfalls unterschätzt werden: Die Beschwerden reichen von Schmerzzuständen über Entzündungen oder Problemen bei der Wundheilung bis hin zu Lähmungserscheinungen. In knapp 5.000 Fällen pro Jahr führt eine Infektion mit sogenannten Krankenhauskeimen sogar zum Tode. Erschwert wird die Situation in den letzten Jahren zusätzlich durch sogenannte multiresistente Keime, die auch auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr ansprechen.
Solche Probleme betreffen inzwischen nicht nur Akutkliniken, sondern auch Rehabilitationseinrichtungen. Es kann durchaus vorkommen, dass Patient:innen nach einem Klinikaufenthalt zur Reha kommen, ohne zu wissen, dass sie mit Krankenhauskeimen belastet sind. Aber auch durch Besucher:innen oder angelieferte Waren können Keime eingeschleppt werden, denn die sind allgegenwärtig. Das wirksamste Mittel gegen diese Plagegeister und das A und O in einer gut geführten Medizineinrichtung ist deshalb die Hygiene. Schon seit Langem legt die SKA Zicksee daher großen Wert auf Hygienemaßnahmen aller Art. Das engagierte Team unter Leitung des hygienebeauftragten Arztes Dr. Alexander Blacky und der akademischen Hygienefachkraft Elisabeth Perlinger (DGKP) setzt sich auf vielen Ebenen für Sauberkeit in jeder Hinsicht ein. Sie bieten - zum Teil sogar selbst entwickelte - konkrete Maßnahmen etwa zur Desinfektion, haben Tipps und Ratschläge für Ärzt:innen, medizinisches Personal oder Patient:innen, stellen Informationsmaterial zur Verfügung und halten Schulungen ab.
Für Ärzt:innen, Pflegepersonal und Therapeuten in der SKA Zicksee ist die Hygiene so schon seit Langem selbstverständlicher Bestandteil ihres Arbeitsalltags. So sind beispielsweise bei bestimmten Untersuchungen Einmalhandschuhe vorgeschrieben, es gibt einen Hautschutzplan, aseptische Arbeitstechniken sind Standard und in der Küche wird Hygiene ebenso großgeschrieben, wie im Hallenbad. Und dass jede:r Mitarbeiter:in auf persönliche Hygiene großen Wert legt, ist selbstverständlich. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Personal dabei auch den Patient:innen, die einem erhöhten Risiko einer Infektion ausgesetzt sind, beispielsweise solchen mit einer Wundheilungsstörung, immunsupprimierte Patient:innen oder solchen mit einer Langzeitantibiose versorgten. Eine zusätzliche Bedeutung erhält das Thema Hygiene in Reha-Einrichtungen, weil dort eine Isolierung infizierter Patient:innen schwerer möglich ist, als in Akutkliniken. In der SKA Zicksee gehört die Basishygiene - also die Sauberkeit von Haaren, Händen, des Körpers und der Kleidung - zum Standard für Personal und Patient:innen mit einer Keim-Infektion, ebenso die Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Geräten sowie das Tragen von Schutzkleidung, wo das erforderlich ist.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Händen, spielen sie doch die Hauptrolle bei der Übertragung von Keimen aller Art. Ohne dass uns das bewusst ist, laufen viele Kontakte zwischen Menschen über die Hände: Zur Begrüßung und zum Abschied schütteln wir uns die Hände, bei der Körperpflege benutzen wir die Hände, beim Essen setzen wir zumindest gelegentlich die Hände ein, wir streicheln und berühren uns und unsere Mitmenschen im Alltag bei zahllosen Gelegenheiten. So hat denn auch eine britische Studie ergeben, dass sich die Zahl der Keim-Infektionen um bis zu 50 Prozent reduzieren ließe, wenn die Maßnahmen zur Hände-Desinfektion nur um 20 Prozent gesteigert würden.
Welche Bedeutung den Händen bei der Hygiene in Kliniken und Reha-Einrichtungen zukommt, zeigt sich auch am 5. Mai, den die Weltgesundheitsorganisation WHO zum Internationalen Tag der Händehygiene ausgerufen hat. Auch die SKA Zicksee beteiligt sich an diesem Aktionstag. Dazu wird Hygienefachkraft Elisabeth Perlinger vom Hygieneteam mit Vorträgen die Bedeutung der Händedesinfektion für Personal und Patient:innen sowie deren Begleitern und Besuchern aufzeigen, denn ohne deren Mitarbeit sind alle Schutzmaßnahmen eben nur die Hälfte wert. Elisabeth Perlinger bringt es auf den Punkt: „Jede desinfizierte Hand senkt das Infektionsrisiko in Gesundheitseinrichtungen.“
Zum Internationalen Tag der Händehygiene setzt die SKA Zicksee auch noch ein besonderes Highlight ein: Zur Händedesinfektion wird ein spezielles fluoreszierendes Mittel verwendet, das unter UV-Licht zeigt, welche Handregionen beim Desinfektionsvorgang keinen oder keinen ausreichenden Kontakt mit dem Desinfektionsmittel hatten. Dieses Mittel wird in Zukunft in der SKA Zicksee verstärkt zur Anwendung kommen, ebenso wie künftig auch mindestens einmal monatlich in Vorträgen für Personal und Patient:innen auf die Bedeutung von Hygiene, insbesondere der Hände hingewiesen wird.
Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen!
Empfehlungen von Mag.ª pharm. Esther Schwaiger (Vorstandsmitglied des KOBV Österreich)
Das Wissen über die Wirkung der Arzneipflanzen bei banalen Erkrankungen hat sich leider heutzutage zu Gunsten der Einnahme von Tabletten verschoben.
Diesmal:
ALLERGIE
Die Bezeichnung Allergie, eine überschießende, krankhafte Abwehrreaktion des Immunsystems auf körperfremde, aber harmlose Umweltstoffe, wurde erstmals von dem österreichischen Kinderarzt Clemens von Pirquet verwendet.
Auch früher reagierten Menschen auf manche Stoffe allergisch, erste Berichte sind schon aus dem Altertum überliefert. Aber heute hat die Zahl der Allergiker massiv zugenommen. Rinnende Nase, tränende Auge, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Atemnot, Fieber, Ausschläge, Bauchschmerzen und Durchfall machen uns das Leben schwer.
Neueste Untersuchungen bestätigen, dass unsere anerzogene Hygiene uns mehr schadet als nützt. Unser Körper hat verlernt, richtig und gezielt zwischen unschädlichen und gefährlichen Stoffen zu unterscheiden. Der vielfältige Kontakt mit verschiedensten Substanzen härtet uns ab. Dies wäre besonders für Babys sehr wichtig, um das Immunsystem zu stärken. Unser Körper muss von Geburt an lernen mit vielfältigsten Umweltstoffen zu leben. Den Kontakt zu meiden oder durch Desinfektion ein steriles Umfeld zu erzeugen, ist absolut kontraproduktiv! Auch die Coronapandemie mit Maskenpflicht und ständiger Desinfektion hat uns empfänglicher für Krankheiten und Allergien gemacht.
Sind Beschwerden vorhanden, ist es wichtig den Auslöser zu eruieren. Das Allergieambulatorium testet uns auf Tierhaare, Pollen, Nahrungsmittel, Medikamente und Metalle.
Aber nicht immer können wir dann diese Allergie auslösende Substanzen vermeiden. Ohne Antihistaminika und Cortison ist leider für manche das Leben sonst nicht lebenswert. Aber, neben der Homöopathie, Hyposensibilisierung, pflanzlichen Wirkstoffen ist eine Neubesiedelung des Darms mit Mikroorganismen die vielversprechendste Möglichkeit.
Einige Pflanzen helfen auch, aber nur unterstützend, die Beschwerde zu lindern, Extrakte der Pestwurz und Sanddornsaft sind hier zu nennen.
Bei Pollenallergie ist es ratsam eine Woche vor Pollenflug dreimal täglich Brennesel-, Schafgarbe-, und oder Rosmarintee zu trinken.
Frischer Ingwer stärkt das Immunsystem. Deshalb empfehle ich, täglich ein kleines Stück morgens kräftig zu kauen, einzuspeicheln und dann zu schlucken. Falls das zu scharf für Sie sein sollte, kleine Stückchen Ingwer mit heißem Wasser überbrühen und mit Honig süßen. Sehr empfindsame Menschen können auch nur den Dampf des Ingwertees inhalieren.