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Inhalt                                                                                                                          Seite

LEITARTIKEL

Präsident Franz Groschan……..…………………………….……………………………..…1 - 2

Aktuelles:

Pflegegeld für geflüchtete Ukrainer:innen........................................................................3

Hürdenlauf zur Inklusion -
Österreich schneidet bei der Staatenprüfung schlecht ab....................……........…..4 -6

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023 noch bis 31.12.2023 zu beantragen.….…….7

Projekt:

Behindertenvertrauenspersonen….……………………………….………….........…….8 - 9

Die Orthopädische Sprechstunde…………………………………………..................10 - 12

Von Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans

Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen...............................................................13

Von Mag.ª pharm. Esther Schwaiger



Präsident auf Tour

von Präsident Franz Groschan

Nach meiner Wahl zum Präsidenten des KOBV Österreich, dem größten Behindertenverband in Österreich mit rund 52.000 Mitgliedern, im Februar 2023 war es mir ein wichtiges Anliegen, unsere Landesorganisationen zeitnah näher kennen zu lernen. Zunächst stand aber noch der Delegiertentag des KOBV für Wien, NÖ und Burgenland im Juni auf dem Programm, die Landesverbände wurden daher von mir darüber informiert, dass unsere Tour erst Mitte August starten kann.

Der erste Weg führte Frau Generalsekretärin Dr.in Baumgartl und mich nach Kärnten, wo wir von Frau Landesobfrau Christiane Brezlan und weiteren Mitgliedern der Landesleitung freundlich begrüßt wurden. Bei dem interessanten Gespräch wurden Pläne für die Zukunft geschmiedet und eine Vereinbarung getroffen, das zuständige Mitglied der Kärntner Landesregierung ins Boot zu holen. Ich konnte mich davon überzeugen, dass die Mitglieder des Kärntner KOBV hervorragend betreut werden.

Aus dem Süden kommend stand am nächsten Tag ein Treffen mit den Präsidiumsmitgliedern des KOBV Steiermark auf dem Programm. Herr Präsident Franz Schleich und Frau geschäftsführende Vizepräsidentin Helga Kaufmann sowie weitere Mitglieder des Präsidiums hießen uns herzlich willkommen und wir bekamen einen sehr guten Einblick in die zweitstärkste Landesorganisation des KOBV Österreich. Der inhaltliche Austausch über die gemeinsame Arbeit, die Informationen über die Serviceleistungen des Landesverbandes für seine Mitglieder war sehr spannend und ich konnte auch in der Steiermark den Eindruck gewinnen, dass die Mitgliederbetreuung ausgezeichnet läuft und der KOBV Steiermark auf einem sehr guten Weg ist.

Durch die Öffnung der Landesorganisation Tirol für Menschen mit Behinderungen, die im Juni 2022 erfreulicherweise stattgefunden hat, fuhren wir Mitte September mit viel Optimismus nach Innsbruck. Das „junge“ Team unter der Leitung von Herrn Landesobmann Josef Schett arbeitet mit großem Engagement daran, neue Mitglieder und Funktionär:innen zu gewinnen und ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für die Mitglieder zur Verfügung zu stellen sowie die Interessen der Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen im Bundesland Tirol bestmöglich zu vertreten. Erst kürzlich wurde die hauptamtliche Ebene durch die Aufnahme von Herrn Geschäftsführer Karl Josef Zabernig verstärkt und ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, sehr rasch die bewährten Beratungs- und Vertretungsangebote des KOBV auch in Tirol umfassend anzubieten. Wir werden auch gerne unseren unterstützenden Beitrag dazu leisten.

Der Besuch unseres Landesverbandes in Oberösterreich steht am 23. Oktober auf dem Programm und freuen wir uns, dass für diesen Tag auch ein gemeinsamer Gesprächstermin mit Herrn Landesrat Hattmannsdorfer vereinbart werden konnte, bei dem auch die Anliegen des Oberösterreichischen KOBV und seiner Mitglieder besprochen werden können.

Ich bin stolz auf die hervorragende Arbeit, die von unseren tausenden Funktionärinnen und Funktionären und allen hauptamtlichen Mitarbeiter:innen unserer Landesverbände und des KOBV Österreich für unsere rund 52.000 Mitglieder österreichweit tagtäglich geleistet wird und möchte Ihnen allen meinen ausdrücklichen Dank dafür aussprechen!

Ihr

Franz Groschan

Pflegegeld für geflüchtete Ukrainer:innen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Der KOBV hat bereits mehrfach politisch Verantwortliche auf die Notwendigkeit hingewiesen, für ukrainische Vertriebene die Voraussetzungen eines Pflegegeldanspruches durch Aufnahme einer entsprechenden Gleichstellungsbestimmung im Bundespflegegeldgesetz zu schaffen.  Unsere Forderung nach einer gesetzlichen Änderung blieb jedoch ungehört.

Auf Grund einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (10 ObS 62/23z vom 22.8.2023) haben nun Ukrainer:innen mit Behinderung, die in Österreich leben, auch ohne Änderung des Bundespflegegeldgesetzes nun endlich einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld.

Der Oberste Gerichtshof hält im Ergebnis fest, dass Personen, die vorübergehenden Schutz nach der Massenzustromrichtlinie der EU genießen, zu dem gemäß § 3 a Abs. 2 Z 1 BPGG erfassten Personenkreis zählen (das sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellte Fremde, deren Gleichstellung sich aus Staatsverträgen oder Unionsrecht ergibt) und somit bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Pflegegeld haben.  Ukrainer:innen, die vor dem 24.2.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und am oder nach dem 24.2.2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden, sind als Kriegsvertriebene durch die Massenstromrichtlinie rechtlich geschützt und gehören somit zum anspruchsberechtigten Personenkreis gem. § 3 a Abs. 2 Z 1 BPGG.

Diese OGH Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt für die Gleichbehandlung von Menschen in humanitären Notlagen und die Verbesserung der Lage von pflegebedürftigen ukrainischen Vertriebenen in Österreich dar. Behörden und Gerichte sind nun in entsprechenden Pflegegeldverfahren an diese richtungsweisende Entscheidung gebunden Der KOBV-Der Behindertenverband für Wien, NÖ und Burgenland vertritt aktuell vier ukrainische Vertriebene in Gerichtsverfahren auf Zuerkennung eines Pflegegeldes. Eine wichtige Hürde, nämlich die Frage der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung, ist nun durch die OGH Entscheidung genommen. Im nächsten Schritt haben die Gerichte nun den Pflegebedarf durch Beiziehung von medizinischen Sachverständigen zu beurteilen und wir sind zuversichtlich, dass die Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden können.

Hürdenlauf zur Inklusion - Österreich schneidet bei der Staatenprüfung schlecht ab

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind verbindlich im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben. In Österreich trat die UN-Konvention am 26.10.2008 in Kraft und ist Österreich seither verpflichtet, die Vorgaben der Konvention in Gesetzgebung und Vollziehung zu erfüllen. Rund 10 Jahre nach der ersten Staatenprüfung wurde Österreich Ende August vom Fachausschuss der Vereinten Nationen neuerlich hinsichtlich der erfolgten Umsetzung der UN-Konvention geprüft.

Positiv hervorgehoben wurden vom Ausschuss insbesondere das Zweite Erwachsenenschutz-Gesetz von 2018, das Inklusionspaket von 2017, der Beschluss des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 und das vom Parlament im Juli 2013 verabschiedete Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, das am 28.6.2025 in Kraft treten wird.

Vor allem wurden bei dieser Prüfung jedoch wieder viele Mängel festgestellt und wurde Österreich wegen der mangelhaften Umsetzung der Konvention offiziell gerügt.

Problembereich der fehlenden Beteiligung der Bundesländer

Der Ausschuss hat sich sehr besorgt darüber geäußert, dass die Landesregierungen dem Übereinkommen kaum Beachtung schenken. Grundlegend müsse die Gesetzeslage auf Bundes- wie auch auf Länderebene zur Umsetzung des Übereinkommens in Einklang gebracht werden.

Problembereich der fehlenden gerichtlichen Einklagbarkeit

Die Schaffung von innerstaatlichen Gesetzen zur gerichtlichen Einklagbarkeit aller im Übereinkommen garantierter individueller Rechte vor Gericht ist eine wichtige Maßnahme, um Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Was soll Österreich tun?

Der Fachausschuss appelliert an Österreich in schriftlichen Empfehlungen konkrete Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu treffen. Diese Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, die österreichische Gesetzgebung und die Vollziehung an die Behindertenrechtskonvention 15 Jahre nach Ratifizierung endlich anzupassen. Im Folgenden werden die Handlungsempfehlungen des Fachausschusses zusammengefasst.

Bildung

Einer der größten Mängel bei der Staatenprüfung wurde im Bereich Bildung festgestellt. Das segregierte Schulsystem (Sonderschulen statt Inklusionsschulen), muss schnell beendet werden. Die Ressourcen sollen stattdessen in inklusive Schulmodelle und inklusive Bildung fließen. Es braucht eine bundesweite Strategie für inklusive Bildung, die für alle Arten von Schulen und für alle Bildungsstufen gilt. Dabei sollen klare Regeln und Richtlinien für inklusive Bildung festgelegt werden, sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern und Gemeinden und Organisationen von Menschen mit Behinderungen sollen in die Planung einbezogen werden. Unter deren Beteiligung ist es erforderlich, dass auch gemeinsame Lehrpläne erarbeitet und möglichst schnell umgesetzt werden.

Die Ausbildung von Lehrkräften im Bereich inklusive Bildung müsse neugestaltet und ausgebaut werden. Zudem bedarf es angemessener Vorkehrungen, wie zum Beispiel persönliche Assistenz für Schulkinder und Studierende mit Behinderungen. Es müssen auch geeignete Maßnahmen getroffen werden um sicherzustellen, dass Kinder und Schüler:innen mit Behinderungen Zugang zu außerschulischen pädagogischen Betreuungsdiensten bekommen. Es sollen Gesetze erlassen werden, die sicherstellen, dass alle Kinder mit Behinderungen das Recht haben, eine inklusive Schule zu besuchen, auch auf sekundärer und tertiärer Schulstufe.

Es wird erwartet, dass die Gebärdensprache in Österreich offiziell im Bildungssystem anerkannt wird. Es ist notwendig, dass sie als wichtige Kommunikationsform in der Schule genutzt wird und auch als eigenständiges Fach unterrichtet wird.

Zudem ist es erforderlich, dass umfassende Informationen gesammelt werden über die Art, wie Kinder mit Behinderungen unterrichtet werden. Das betrifft, ob sie in inklusiven Schulen oder getrennten Schulen unterrichtet werden, aber auch Details wie Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Region und Art der Behinderung. Außerdem soll dokumentiert werden, welche finanziellen, organisatorischen, pädagogischen und politischen Maßnahmen ergriffen wurden, um inklusive Bildung umzusetzen.

Barrierefreiheit

Der Ausschuss zeigte sich auch über die mangelhafte Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit und der Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich Gesundheit, Bildungsgüter und –dienstleistungen, Haushaltsgeräte und bauliche Umwelt besorgt. Er plädiert dafür, Gesetze und Standards zur Verwirklichung von Barrierefreiheit im Wohnbau sowie bei Produkten, Dienstleistungen und Infrastruktur zu erlassen und umzusetzen. Die notwendigen finanziellen Mittel haben dafür bereitgestellt zu werden.

Im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere beim öffentlichen Busverkehr, ist es erforderlich, Standards für Barrierefreiheit zu entwickeln, wenn die Anforderungen nicht bereits von europäischen Standards abgedeckt sind, und auch hier sind genügend finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Frauen mit Behinderungen

Damit Frauen mit Behinderungen nicht doppelt benachteiligt werden, hat der Staat die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in allen Gesetzen und Regeln zu berücksichtigen, die mit Gleichstellung und Behinderung zu tun haben. Vor allem jene Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen leben, brauchen leichteren Zugang zu Hilfe, insbesondere in Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt. Das sind beispielsweise Beratungsstellen, Zufluchtsstätten, Sexualerziehung, Krisenmanagement und Gesundheitsberatung.

Rechtsdurchsetzung

Der Ausschuss schlägt vor, dass auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verbessert wird. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen leichter rechtliche Schritte ergreifen können sollen, wenn sie diskriminiert werden. Außerdem ist es notwendig, dass Schlichtungsverfahren einfacher für sie zugänglich sind. Es wird erwartet, dass Organisationen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, finanziell besser unterstützt werden, wenn sie in solchen Verfahren helfen.

Gesundheit und Rehabilitation

Es braucht klar flächendeckenden Zugang zu Psychotherapie, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Gesundheitsleistungen und –einrichtungen müssen vor allem barrierefrei zugänglich sein und eine Gebärdensprach-Dolmetschung in der Gesundheitsvorsorge, einschließlich Menschen mit Behinderungen auf der Flucht, bei Staatenlosigkeit oder ähnlichen Situationen ist zur Verfügung zu stellen.

Eine zentrale Handlungsanweisung der Staatenprüfung ist der gleichberechtigte Zugang zu Maßnahmen der Rehabilitation, unabhängig vom früheren Beschäftigungsstatus.

Arbeit und Beschäftigung

Der Fachausschuss beanstandet vor allem die vergleichsweise niedrige Erwerbsbeteiligungsquote von Menschen mit Behinderungen, die hohe Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen und die niedrige Beschäftigungsquote auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es ist höchste Zeit sicherzustellen, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten, das bedeutet insbesondere Lohn statt Taschengeld in den sogenannten „geschützten Werkstätten“. Behinderungsbedingte Leistungen dürfen dabei nicht von Einkommen aus Erwerbsarbeit gemindert werden. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und berufliche Orientierung und Ausbildung insbesondere für junge Menschen mit Behinderungen sind erforderlich.

Langjährige Forderungen

Die Handlungsempfehlungen decken sich in vielerlei Hinsicht mit langjährigen Forderungen des KOBV, wie dem Zugang zu einer existenzsichernden Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mit den notwendigen Unterstützungsleistungen, erforderlichen Beschäftigungsinitiativen und dem Rechtsanspruch auf Gesundheitsleistungen und verstärkten Maßnahmen der Prävention. Nachbesserungen beim Behindertengleichstellungsrecht, insbesondere die Einräumung eines umfassenden Unterlassungsanspruchs und die Verminderung des Prozesskostenrisikos, und allgemeine Maßnahmen zur Armutsbekämpfung sind dringend erforderlich. Auch der notwendige Ausbau der Barrierefreiheit von Gebäuden und im Kommunikationssektor decken sich mit den festgestellten Mängeln der Staatenprüfung. Das gesamte Forderungsprogramm des KOBV können Sie in Aktuelle Meldungen auf der Webseite nachlesen.

Der KOBV betont die Wichtigkeit der Staatenprüfung und appelliert an die Politik, die Rüge ernst zu nehmen und raschere Maßnahmen zur Umsetzung zu setzen. Es ist auch dringend erforderlich, die im Nationalen Aktionsplan Behinderung bis 2030 enthaltenen Maßnahmen im Sinne der UN-Handlungsempfehlungen weiter zu entwickeln und für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen.

Details und weitere Handlungsempfehlungen können Sie auf der Webseite des Sozialministeriums beim Kapitel „Überprüfung der Vertragsstaaten-Staatenprüfung“ auf Deutsch und Englisch nachlesen.

Mehr unter:   https://www.kobv.at

https://www.sozialministerium.at


NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023 noch bis 31.12.2023 zu beantragen!

Pflegebedürftige in Niederösterreich, die in privaten Haushalten wohnen, können seit 2.10.2023 unter nachstehenden Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung in Höhe von jährlich € 1.000,-- online auf der Webseite des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen. In Ausnahmefällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, ist die Antragstellung bei der NÖ Pflegehotline (02742/9005-9095 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr) möglich.

Für das Jahr 2023 kann der Betrag noch bis 31.12.2023 abgerufen werden.

Voraussetzungen:

Diese neue Förderung für Pflegebedürftige in Niederösterreich in Höhe von € 1.000,-- kann jährlich in Anspruch genommen werden. Der Antrag ist jeweils bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen.


Behindertenvertrauenspersonen

Einbringen von Vorschlägen

● zur Beschäftigung von begünstigt behinderten Menschen

Es ist immer wieder Thema bei den Vernetzungstreffen: „Wie schaffen wir es, die Zahl der beschäftigten begünstigt behinderten Mitarbeiter:innen zu erhöhen?“.

Wenn sich die Behindertenvertrauensperson für die (Neu) Anstellung von begünstigt behinderten Mitarbeiter:innen und/oder die Weiterbildung von bereits beschäftigten begünstigt behinderten Menschen einsetzt, sollten die Kriterien der möglichst „optimalen Inklusion im Betrieb“ und die „Stärken der Bewerberin oder des Bewerbers mit Behinderung“ im Vordergrund stehen – denn das ist es, was ein Unternehmen zu Recht will und braucht, wenn es jemanden einstellt (so auch das Ergebnis der Studie „Europäisch denken, das Gemeinwesen stärken“ – Perspektiven der Hilfe für Menschen mit Behinderungen).

Über „positive Diskriminierungen“ (=die Bewerbung von begünstigt behinderten Menschen wird bei gleicher Eignung bevorzugt) stolpert, wer in Stellenanzeigen blättert, immer wieder. Wenn Personalabteilungen bei einzelnen Jobangeboten auf die Eignung/Nichteigung eines Jobs für Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen hinweisen, fühlt sich das Angebot für Bewerber:innen ein bisschen mehr nach „willkommen“ an.

Und da am Ende des Tages immer Zahlen und Daten zählen, kann auch das Argument der Lohnnebenkostenersparnis, am besten mit einem Rechenbeispiel, verdeutlicht werden:

Begünstigt behinderte Person:

Gehalt monatlich brutto:                             2.200 €

Ersparnis Dienstgeber:

Kommunalsteuer 3%                                  66,00 €

Dienstgeberzuschlag (Wien)  0,38%            8,36 €

Dienstgeberbeitrag 3,7%                           81,40 €

U-Bahnsteuer Wien (2 €/Wo)                      8,67 €

                                                                   ----------

                                                                 164,43 €

Kostenersparnis: € 164,43 + € 435 Ausgleichstaxe (Betriebsgröße >400) monatlich, wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist.

 

Soweit es um einen Ersatzarbeitsplatz geht, kann die BVP bei der Personalvertretung/­dem Betriebsrat Information einholen, welche Arbeitsplätze im Betrieb für begünstigt behinderte Menschen besonders geeignet wären. In solchen Gesprächen muss sich die BVP stets bewusst sein, dass sie für das Unternehmen einen wichtigen Beitrag leistet. Die richtige Qualifikation des:der Arbeitnehmer:in und der Beitrag der BVP für deren Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz sind dabei maßgebend.

Die Grenze bei der Pflicht für das Anbieten von Ersatzarbeitsplätzen ist nach der Rechtsprechung dort, wo Arbeitgeber:innen ihren Betrieb so umorganisieren müssten, dass eine im Einzelfall in Betracht kommende Tätigkeit überhaupt erst geschaffen wird (8ObA79/02d). Organisationsänderungen hinsichtlich der Aufteilung der Arbeiten hingegen, insbesondere in Arbeitsgruppen, sind aber sehr wohl zumutbar (BK beim BMSG, ZI 42.024/24-6a/93).

 

Eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung kann durch eine vom Sozialministeriumservice gewährte Beihilfe (Entgeltzuschuss; Arbeitsplatzsicherungs­zuschuss; Inklusionsbonus; InklusionsförderungPlus), abgefangen werden. Die Antragsformulare findet Ihr auf www.sozialministeriumservice.at.

 

Die BVP Servicestelle

Ein Projekt des KOBV Österreich gefördert vom Sozialministeriumservice Österreich.

Liebe Behindertenvertrauensperson, zögern Sie nicht, uns bei Fragen, Wünschen, Einladungen, Anregungen zu kontaktieren!

 

Dr.in Stephanie Laimer

Tel.: 01/406 15 86 / 25

Mail: s.laimer@kobv.at

 

Mag. Jozsef Bezeredj-Babarczy

Tel.: 01/406 15 86 / 27

Mail: j.bezeredj@kobv.at

 

Karin Feßl (Sekretariat)

Tel.: 01/406 15 86-46

Mail: k.fessl@kobv.at

 

http://www.kobv.at/BVP.html


Die Orthopädische Sprechstunde

Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans, FÄin für Orthopädie und Traumatologie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie, Manuelle Therapie, Ärztliche Leiterin des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Leser.

Fragen an Dr.in Krückhans richten Sie an die Redaktion „KOBV gemeinsam stärker“ 1080 Wien, Lange Gasse 53 oder redaktion@kobv.at

Panta rhei - Alles fließt

Gymnastik ist sinnvoll und fördert die Gesundheit, auch und gerade bei der Rehabilitation. Insbesondere gilt das, wenn sie im Wasser betrieben wird.

„Wasser ist Leben“ – so lautet eine alte Erkenntnis der Naturwissenschaft, und diese Feststellung kann auch nicht überraschen, denn das Meer gilt doch als Ursprung aller Evolution vom primitiven Einzeller über Pflanze und Tiere bis hin zum Menschen. Etwas bescheidener formuliert, ist Wasser auf jeden Fall ein wichtiger Baustein für Pflege und Erhalt unserer Gesundheit. Das zeigt sich nicht nur daran, dass der menschliche Organismus zu mehr als 70 Prozent aus Wasser besteht, sondern auch daran, dass wir alle stets ausreichend trinken sollten, um uns körperlich wohl zu fühlen und leistungsfähig zu sein. Nebenbei bemerkt:  Rund 1,5 bis 2 Liter Wasser pro Tag gelten als allgemeiner Richtwert, im Einzelfall kann auch eine andere Menge angebracht sein. Wasser ist aber auch ein unverzichtbarer Bestandteil der Körperhygiene und damit von enormer Bedeutung für den Schutz vor Infektionen. Doch damit ist die Bedeutung und Funktion von Wasser für unsere Gesundheit noch lange nicht erschöpft: Auch in der Therapie und der Rehabilitation spielt Wasser eine herausragende Rolle. In der SKA Zicksee wissen Ärzt:innen und Therapeut:innen natürlich bestens über diese Rolle Bescheid und bieten ihren Patient:innen eine Fülle von Übungen, Anwendungen und Trainingsmöglichkeiten, bei denen mit und im Wasser gearbeitet wird.

Ein ganz wesentlicher Baustein im Reha-Angebot der SKA Zicksee ist daher auch die Wassergymnastik. Darunter versteht man Übungen, die von den Patient:innen absolviert werden, während man dabei im Wasser steht. Dass den Übenden dabei buchstäblich „das Wasser bis zum Hals steht“, muss in der SKA Zicksee allerdings niemand befürchten: Die Wassertiefe im Übungsbecken liegt zwischen 1,20 und 1,30 Metern. Das Üben im Wasser hat einen ganz entscheidenden Vorteil: Durch den Auftrieb im Wasser werden Gelenke, Bänder und Sehnen während einer Übung entlastet, gleichzeitig arbeitet der/die Patient:in aber gegen den Widerstand des Wassers an und kräftigt so die Muskulatur. Damit eignet sich die Wassergymnastik für Patient:innen fast jeden Alters und jeder körperlichen Konstitution; auch Übergewichtige können oft leichter trainieren, als „an Land“.

Die Ärzt:innen der SKA Zicksee wissen um den positiven Effekt der Wassergymnastik bei einer Vielzahl von Erkrankungen. Primaria Prof. asoc. Dr.in med. Astrid Krückhans, die Ärztliche Leiterin der SKA Zicksee: „Übungen im Wasser sind bei der Rehabilitation nach zahlreichen Primärerkrankungen hilfreich und sinnvoll. Dazu gehören beispielsweise Beschwerden im Muskel- und Skelettapparat, etwa nach Stürzen oder Brüchen ebenso, wie bei Patient:innen mit Herz-/Kreislaufbeschwerden. Aber auch bei Arthrose oder Arthritis kann Wassergymnastik wegen der entlastenden Wirkung von großem Nutzen sein.“ In der SKA Zicksee gibt es schwerpunktmäßig Gruppen für Patient:innen mit Problemen an der Wirbelsäule, der Hüfte, den Knien, an Fuß oder Schulter.

Ihren Patient:innen bietet die SKA Zicksee die Wassergymnastik als festen Therapiebestandteil an. Grundsätzlich eignet sich diese Form der Anwendung für Jedermann und -frau, allerdings gibt es doch auch einige Kontraindikationen, bei denen solche Übungen nicht angewendet werden können oder dürfen. Dazu zählen zum Beispiel infektiöse Erkrankungen, die im Wasser auf andere Kursteilnehmer:innen übertragen werden könnten. Auch bei offenen Wunden oder akuten Verletzungen verbietet sich die Wassergymnastik. Generell gilt: Das Ärzt:innenteam der SKA Zicksee entscheidet im Einzelfall, ob Patientin oder Patient an der Wassergymnastik teilnehmen können.

Eine Vielzahl von Hilfsmitteln und Trainingsgeräten ermöglichen abwechslungsreiche Übungen, dazu gehören beispielsweise Bälle, aufblasbare Reifen, Rollen oder sogenannte „Nudeln“, Manschetten für den Fußbereich, spezielle Wasserhanteln oder Gewichte und natürlich auch die Terrasensa-Platten, bei denen die Übenden auf Flächen mit unterschiedlicher Oberflächenstruktur und -härte laufen und mit denen auch „an Land“ ausgezeichnete Ergebnisse erzielt werden. Zu den verbreitetsten Übungen bei der Wassergymnastik gehört das Aquajogging, also gewissermaßen ein „Laufen auf der Stelle“ im Wasser. Grundsätzlich gilt allerdings, dass Ärzt:innen und Therapeut:innen die für die Patientin oder den Patienten passenden Übungen auswählen, um eine Überbelastung zu vermeiden. So ist etwa das Aquajogging eher ein Fall für schon etwas fittere Patientinnen und Patienten, weil es durch den Wasserwiderstand anstrengender sein kann, als manche meinen.

Ein weiterer Vorteil bei der Wassergymnastik ist, dass Trainer:in oder Therapeut:in – die speziell für diese Therapieform geschult und erfahren sind – die Übungen vom Beckenrand aus vorführen oder überwachen können. Selbstverständlich könne sie aber auch mit den Patient:innen zusammen im Wasser die Übungen ausführen und Anleitungen geben. Auch das angenehm temperierte Wasser im Becken, das mit fast 100 qm Fläche ausreichend Platz für die Übungen bietet, sowie der freie Blick in die reizvolle Natur rund um den malerischen Zicksee tragen dazu bei, dass sich die Übungen nicht nur positiv auf den Heilungsprozess auswirken, sondern auch allen Teilnehmer:innen Spaß machen. Auf einen weiteren positiven Aspekt der Wassergymnastik weist Adrienn Baloghné - Tóbel, Therapeutin in der SKA Zicksee, hin: „Auch das gemeinsame Üben in der Gruppe erleben die Teilnehmer:innen immer wieder als besonders schön. Ohne falschen Konkurrenzdruck geht es dabei immer um gemeinsame Fortschritte.“

Übungen zur Sturzprophylaxe -  Teil 4:

Allgemeiner Hinweis: Die Übungen bauen aufeinander auf und es ist sinnvoll, alle Übungen – am besten täglich – zu wiederholen. Ein tägliches Training hilft nachhaltig. Die Übungen sollten nach einer kurzen Entspannungspause 2 – 3-mal wiederholt werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte führen Sie die Übungen nur durch, wenn Sie sicher stehen können und eine Möglichkeit zum sicheren Festhalten in unmittelbarer Nähe vorhanden ist (z.B. stabiler Stuhl neben oder vor Ihnen). Tragen Sie feste Schuhe oder machen Sie die Übungen barfuß, auf keinen Fall in rutschigen Socken oder auf rutschigem Boden! Sollten Sie sich unwohl fühlen, Ihnen zum Beispiel schwindelig ist o.ä., sollten Sie keine Übungen durchführen.

Vorbereitung zu den Übungen: 1 Ball, 1 stabiler Stuhl und keine zerbrechlichen Gegenstände in der Nähe. Diese Übung können Sie auch im Sitzen ausführen, sollten Sie nicht freihändig stehen können.

1. Übung:

Stellen Sie sich barfuß, in Anti-Rutschsocken oder festem Schuhwerk etwas breitbeinig hin und werfen einen Ball möglichst senkrecht nach oben und fangen diesen dann wieder auf. Wiederholen Sie die Übung 10 – 15-mal. Erst wenn Sie den Ball sicher wieder auffangen können, sollten Sie die nächste Übung anschließen. 

2. Übung:

Sie wiederholen die Übung 1, schließen aber die Augen. Ein kleiner Tipp: Werfen Sie den Ball nicht zu hoch und achten Sie bitte darauf, dass in Ihrer Umgebung durch den Ball nichts kaputtgehen kann. Wiederholen Sie die Übung ebenfalls 10 – 15-mal. 

3. Übung:

Stellen Sie sich nun auf das rechte Bein und heben das andere Bein nach vorne in die Höhe. Erst wenn Sie sicher auf einem Bein stehen können, ist es sinnvoll, den Ball in die Höhe zu werfen und wieder aufzufangen. Wiederholen Sie die Übung 10 – 15-mal. Danach stellen Sie sich auf das linke Bein, heben das rechte Bein in die Höhe und werfen den Ball bei sicherem Einbeinstand. 

Für Fortgeschrittene und Ehrgeizige: Schließen Sie bei dieser Übung die Augen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg mit diesen Anregungen.


Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen!

Empfehlungen von Mag.ª pharm. Esther Schwaiger (Vorstandsmitglied des KOBV Österreich)

Das Wissen über die Wirkung der Arzneipflanzen bei banalen Erkrankungen hat sich leider heutzutage zu Gunsten der Einnahme von Tabletten verschoben.

Diesmal:

KALZIUM FÜR STARKE KNOCHEN

Ab dem 40. Lebensjahr kann es zu Osteoporose, Knochenschwund, bei Frauen und auch Männern kommen.

Es kommt zu Skelettschmerzen, Gelenkbeeinträchtigungen und Muskelschmerzen. Unser Körper benötigt täglich 1.000 mg Kalzium pro Tag. Wichtige Lieferanten sind Milch und alle Milchprodukte, Brokkoli, Spinat, Grünkohl, Fenchel, Fleisch, Fisch, Mohn und Nüsse. Künstliche Milchprodukte der Industrie, wie Milchcremen für Schnitten und Riegel sind auf Grund der Verwendung von wenig Milchpulver, Geschmacksverstärkern und einem zu viel an Zucker nicht gesundheitsfördernd, sollten sogar gemieden werden.

800 ml Voll- oder Leichtmilch würden den Tagesbedarf abdecken. Viele mögen oder können auf Grund von Unverträglichkeit keine Milch trinken. Hier ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel mit mindestens 500 mg Kalzium angezeigt. Zudem wird empfohlen Alkohol, Nikotin, Kaffee, Cola und Kochsalz zu reduzieren, weil diese die Kalziumaufnahme hemmen.

Die alleinige Zufuhr von Kalcium ist aber leider nicht ausreichend, denn um Kalzium in die Knochen einzubauen benötigt der Körper vor allem Vitamin D, K, C, B6 und B12. Vitamin D kann nur bis maximal 20 % über die Nahrung aufgenommen werden, der größte Teil wird durch Sonnenlicht in der Haut gebildet. Um den Vitamin D Bedarf zu decken, sollte man sich 20 Minuten tagsüber im Freien aufhalten. Gesicht und Arme unbedeckt lassen und vor allem keine Sonnenschutzmittel verwenden. Dies ist vor allem im Winter kaum möglich. Auch hier kann Vitamin D substituiert werden. Auf die angegebene Dosis achten.

Eine weitere sehr wichtige Maßnahme ist Bewegung. Kräftige Muskel stabilisieren das Skelett und wirken sich positiv auf die Knochengesundheit aus.

Fazit, für gesunde Knochen sind kalziumhaltige und proteinreiche Lebensmittel unabdingbar. Versuchen Sie ein Glas Milch mit Honig, Kakao oder Pfeffer und Paprika, essen Sie mehr grünes Gemüse und Fisch, gehen Sie täglich 20 Minuten spazieren, Nordic Walking oder laufen. Mein Tipp: trinken Sie Brennnesseltee, dieses Kraut enthält pro 100 g Droge 750 mg Kalzium. Mit Zitrone schmeckt dieser sogar im Sommer! Ihre Knochen werden es Ihnen danken!