Der Arbeitsplan der Europäischen Kommission für das Jahr 2026 bestätigt, dass neue Maßnahmen in die Europäische Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 – 2030 aufgenommen werden.
Das European Disability Forum (EDF) fordert diese Ergänzung schon lange und schlägt folgende Maßnahmen vor:
Einen Fonds für Barrierefreiheit im neuen europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum;
Eine Richtlinie für die uneingeschränkte Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen;
Entschiedene Maßnahmen zur Beendigung von Zwangssterilisationen.
Diese neuen Maßnahmen müssen mit einem soliden EU-Haushalt verbunden sein, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen angemessen finanziert.
Yannis Vardakastanis, Präsident des EDF, gibt dazu an: „Diese Ankündigung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, einer Zeit, in der die Rechte von Menschen mit Behinderungen in vielen Ländern angegriffen und zurückgefahren werden. Die Europäische Union muss mehr tun, um ihre Führungsrolle zu übernehmen – nicht nur durch eine verbesserte Strategie, die konkrete Verbesserungen bringt, sondern auch durch einen starken EU-Haushalt, der uns wirklich unterstützt.“
BVP Infotag Salzburg
Am 30. September fand im Hotel Heffterhof der 10. BVP-Infotag in Salzburg statt.
Begrüßt wurden die Teilnehmer:innen aus den westlichen Bundesländern von Präsident Franz Groschan sowie vom Landesstellenleiter des Sozialministeriumservice Salzburg, Herrn Mag. Gernot Wesner.
Den ersten Vortrag hielt Mag. Traindt zum Thema Schlagfertigkeit. Er machte deutlich, dass Schlagfertigkeit nicht bedeutet, stets die schnellere, witzigere oder frechere Antwort parat zu haben. Vielmehr geht es darum, in herausfordernden Situationen klug und souverän zu reagieren – und genau das lässt sich erlernen. Anhand zahlreicher Beispiele veranschaulichte er diese Fähigkeit eindrucksvoll.
Sein Vortrag stieß auf großes Interesse: Viele BVP-Mitglieder kauften im Anschluss sein Buch „Wie man Gespräche im Job meistert und Familienfeiern überlebt“.
Mag. Peter Eckel, Leiter des Referats Arbeitsrecht der AK Salzburg, referierte zum Thema „Meine Rechte im Krankenstand“.
Dabei ging er sowohl auf die Rechte als auch auf die Pflichten von Arbeitnehmer:innen ein.
Grundsätzlich ist jede Arbeitsverhinderung unverzüglich zu melden – und zwar schriftlich, etwa per E-Mail, um die Beweisbarkeit sicherzustellen. Ebenso ist der Arzt oder die Ärztin unverzüglich aufzusuchen, um eine Krankschreibung zu erhalten.
Laut Judikatur zählt bei einer Krankschreibung allein die ärztliche Einschätzung. Kommentare wie „Der oder die sieht doch gesund aus“ sind rechtlich irrelevant. Die Krankmeldung ist auf Verlangen zu übermitteln – auch bei einem eintägigen Krankenstand. Nach angemessener Zeit dürfen Arbeitgeber:innen zudem eine aktuelle Bestätigung anfordern, um entsprechend planen zu können.
Wichtig: Arbeitnehmer:innen müssen keine Angaben zur Diagnose machen. Die Krankenstandsbestätigung enthält lediglich die Information über die „Arbeitsunfähigkeit“, nicht aber deren Ursache.
Ob man während des Krankenstands das Haus verlassen darf, ist in der Praxis häufig umstritten. Hier entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Rahmen der sogenannten Ausgehzeiten. So kann bei einem Burnout ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung förderlich sein, während bei einer Grippe in der Regel Bettruhe verordnet wird.
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer:innen dürfen nichts unternehmen, was den Heilungsverlauf gefährden oder verzögern könnte. Bei Verstößen droht im schlimmsten Fall die fristlose Entlassung.
Solange der Krankenstand aufrecht ist, darf nicht gearbeitet werden – selbst wenn der Druck vonseiten der Arbeitgeber:innen noch so groß ist.
Nach der Pause – in der die BVP-Mitglieder, wie auch im Anschluss an die Veranstaltung, die Gelegenheit zum Vernetzen nutzten – stand ein Vortrag zum Thema Assistenzhunde auf dem Programm:
Blindenführ-, Service- und Signalhunde im Einsatz für Menschen mit Behinderungen.
Frau Ing.in Gefing informierte die Teilnehmer:innen über die grundlegenden Aspekte des Einsatzes von Assistenzhunden und schilderte eindrucksvoll aus eigener Erfahrung, in welchen Lebensbereichen der Einsatz solcher Tiere besonders sinnvoll ist.
In Österreich gibt es folgende Assistenzhunde-Sparten:
- Blindenführhunde:
Unterstützen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag.
- Servicehunde:
Kommen bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zum Einsatz.
- Signalhunde:
Unterstützen unter anderem Menschen mit Hörbehinderungen oder mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes und neurologischen Störungen.
Weitere Informationen sind erhältlich bei „Freunde der Assistenzhunde Europas“,
Vorsitzende: DI Gloria Petrovics
📧 office@reha-dogs.org 📞 0664/73670444
Die Veranstaltung klang bei einem Buffet in gemütlichem Rahmen aus.

Die BVP Servicestelle
Ein Projekt des KOBV Österreich – Der Behindertenverband gefördert vom Sozialministeriumservice.

Liebe Behindertenvertrauensperson, zögern Sie nicht, uns bei Fragen, Wünschen, Einladungen, Anregungen zu kontaktieren!
Dr.in Stephanie Laimer
Tel.: 01/406 15 86 / 25
Mail: s.laimer@kobv.at
Mag. Jozsef Bezeredj-Babarczy
Tel.: 01/406 15 86 / 27
Mail: j.bezeredj@kobv.at
Karin Feßl (Sekretariat)
Tel.: 01/406 15 86 / 46
Mail: k.fessl@kobv.at
https://bvp.kobv.at/
Tag des Weißen Stocks: Sicherheit im öffentlichen Raum
Erfunden wurde er 1930 in Paris, populär wurde er Mitte der 1960er Jahre, und seit 1969 hat er seinen eigenen Welttag, der jedes Jahr am 15. Oktober gefeiert wird: Die Rede ist vom weißen Langstock, der seit Jahrzehnten das wichtigste Schutz- und Erkennungszeichen blinder und sehbehinderter Menschen ist.
Das hat der weiße Stock unter anderem US-Präsident Lyndon B. Johnson zu verdanken, der am 15. Oktober 1964 während eines Empfangs Langstöcke an blinde und sehbehinderte Menschen verteilte. Seither gilt der 15. Oktober als jener Tag, an dem das Fundament für das Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem weißen Stock gelegt wurde. Die Erfindung des Stocks geht zwar auf die Französin Guilly d’Herbemont zurück, in seiner heutigen Form wurde er jedoch von Richard Edwin Hoover entwickelt und standardisiert. Hoover hat auch das Orientierungs- und Mobilitätstraining erdacht; der weiße Stock wurde daher zeitweise auch als „Hoover-Cane“, also „Hoover-Stock“, bezeichnet. Im Jahr 1969 riefen die Vereinten Nationen den „Internationalen Tag des Weißen Stockes“ ins Leben, der seither am 15. Oktober begangen wird.
Heute ist der weiße Stock eine Selbstverständlichkeit, blinde und sehbehinderte Menschen können sich mit und dank ihm sicher im öffentlichen Raum bewegen. Gemeinsam mit der Brailleschrift ist er ein unverzichtbares Mittel, um Inklusion von blinden und sehbehinderten Menschen zu fördern.
„Der Tag des Weißen Stocks macht sichtbar, wie viel wir bereits haben. Es gibt in vielen Bereichen funktionierende Hilfsmittel, gelebte Selbstbestimmung und starke Symbole“, betonte Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, in einer Aussendung anlässlich des Tags des Weißen Stocks. Gleichzeitig sei der Tag auch eine Erinnerung daran, dass der Weg zu vollständiger Inklusion noch immer ein weiter ist, so Steger weiter.
Ein Blick auf die Realität zeigt: Es gibt nach wie vor große Lücken und viele Baustellen. Das beginnt bei baulicher und digitaler Barrierefreiheit in Gebäuden und geht über mangelnde Assistenzleistungen bis hin zur unzureichenden Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt.
„Österreich hat mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein klares Versprechen abgegeben“, erinnerte die Behindertenanwältin daran, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich seit 2008 in Kraft ist. „Dieses Versprechen einzulösen ist keine Option, sondern eine Verpflichtung“, betonte Steger. Sie forderte daher „verbindliche politische Strategien und konkrete Maßnahmen in allen Lebensbereichen von der Bildung über die Arbeit bis hin zum öffentlichen Raum und digitalen Bereich. Nur so kann Inklusion gelebte Wirklichkeit werden.“
Die NIKIs 2025 sind vergeben
Große Freude bei Melissa Köck und Thomas Frühwirth: Sie wurden dieses Jahr zur Sportlerin bzw. Sportler des Jahres mit Behinderung gewählt. In der Kategorie Special Olympics konnten sich Jasmin Heim und Alexander Haissl durchsetzen. Überreicht wurden die begehrten Trophäen am 8. Oktober im Rahmen der 29. LOTTERIEN-Sporthilfe-Gala in der Wiener Stadthalle.
Knappes Rennen
Das Rennen um die Auszeichnung war dabei sowohl bei den Damen als auch bei den Herren äußerst knapp: Mit 1.004 Punkten konnte sich Melissa Köck, fünffache Weltmeisterin im Gehörlosen-Ski Alpin, vor Para-Skifahrerin Veronika Aigner platzieren. Die zweifache Weltmeisterin und Gesamtweltcupsiegerin heimste 1.001 Punkte ein. Der dritte Platz ging an die Parkinson-Tischtennisspielerin Agnes Jan (566 Punkte).
Für Melissa Köck war es die erste Auszeichnung als „Sportlerin des Jahres mit Behinderung.
Was für Melissa Köck eine Premiere darstellte, war für Thomas Frühwirth fast schon Routine: Er darf sich bereits zum dritten Mal über den Titel „Sportler des Jahres mit Behinderung“ freuen. Der Para-Cycling- bzw. Para-Triathlon-Athlet hatte mit 828 Punkten klar die Nase vorn und ließ sowohl Para-Skifahrer Johannes Aigner (643 Punkte) als auch Para-Kletterweltmeister Angelino Zeller (582 Punkte) klar hinter sich.
Thomas Frühwirth konnte nicht selbst vor Ort sein und nahm die Glückwünsche per Videocall entgegen.
NIKIs für Jasmin Heim und Alexander Haissl
Eindeutig waren auch die Ergebnisse in den Special Olympics-Kategorien. Die Vorarlberger Skifahrerin Jasmin Heim, dreifache Goldmedaillengewinnerin bei den World Winter Games, konnte 150 Mitglieder der Jury überzeugen. Die Zweitplatzierte Juliane Danninger – die Skifahrerin errang Gold und Bronze bei den World Winter Games – wurde 38-mal nominiert. Mit 28 Nennungen erreichte Tänzerin Verena Eder Platz drei; sie konnte sich bei den World Winter Games über eine Goldmedaille freuen.
Bei den Männern war das Ergebnis ebenfalls klar: Mit 150 Nominierungen setzte sich der Tiroler Skifahrer Alexander Haissl (zweimal Gold und einmal Silber) vor Langläufer Mladen Marjanovic (zweimal Gold; 42 Stimmen) und Floorballer Marko Dukic aus demBurgenland (26 Stimmen) durch.
Inklusion im Sport sichtbar gemacht
Starkes Zeichen für Inklusion im Fußball: Das Frauen-Team des USV Neulengbach trat am 4. Oktober 2025 gegen die Tabellenführerinnen vom FK Austria Wien in einem Trikot an, für das die Künstlerin Joanna Kovatsits einen Entwurf bei einem Wettbewerb für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen eingereicht hatte. Ausgeschrieben hatten den Wettbewerb die Initiative Sportkunst.inclusive und der USV Neulengbach, gesponsert wurde er von Grant Thornton Austria. „Wir unterstützen damit ein wertvolles Projekt, das gesellschaftliches Miteinander fördert“, erklärte CEO Christoph Zimmel, und für Gregor Csaicsich, Sport-Manager und Initiator von Sportkunst.inclusive kündigte an, dass es in Zukunft weitere Projekte dieser Art geben soll.
Ziel des Wettbewerbs war es, die kreativen Talente von Menschen mit Behinderungen vor den Vorhang zu holen. Teilgenommen haben zehn Künstlerinnen und Künstler der Dorfgemeinschaft Breitenfurt – einer der drei Standorte der Dorfgemeinschaften Wienerwald. Sie reichten insgesamt acht kreative Entwürfe ein, die zum Teil auch in Teamarbeit entstanden sind. Eine sechsköpfige Jury hatte dann die Qual der Wahl, leicht hat man sich die Entscheidung nicht gemacht: „Aus all den großartigen Entwürfen einen einzigen auszuwählen, war nicht einfach“, fasste Gregor Csaicsich zusammen.
Der Entwurf von Joanna Kovatsits machte schließlich das Rennen. Entstanden ist das farbenfrohe Werk in der Kunstwerkstatt der Dorfgemeinschaften Wienerwald, gedruckt wurde es anschließend auf weiße und hellblaue Trikots.
Und auch wenn das Team des USV Neulengbach sich den Wienerinnen mit 1:2 geschlagen geben musste – die Künstlerinnen und Künstler der Dorfgemeinschaft haben mit der Aktion auf jeden Fall gewonnen. Denn ihre kreativen Arbeiten wurden damit sichtbar gemacht und in das Licht der Öffentlichkeit gestellt.
2. Viola-Cup: Es geht um mehr als Fußball
Bereits zum zweiten Mal ging am 7. September der Viola-Cup des FK Austria Wien über die Bühne, und nach dem enormen Erfolg der Erstausgabe waren die Special Violets voller Tatendrang. „Ein voller Erfolg. Da ist uns etwas gelungen!“, freute sich Organisator Hannes Wlas. Er ist Funktionär beim KOBV Hohenau und hat den Viola-Cup im Vorjahr aus der Taufe gehoben.
Dabei geht es ihm nicht nur um den Fußball, sondern vor allem auch darum, den talentierten Sportlerinnen und Sportlern der Special Violets eine Bühne zu geben sowie um die Möglichkeit, sich mit Unternehmen zu vernetzen, die Menschen mit Behinderungen fördern. Mit Erfolg: „Wenn man noch am Turniertag von allen Hauptsponsoren die Zusage fürs kommende Jahr erhält, kann man sagen: Da ist uns etwas gelungen“, fasste Hannes Wlas den ereignisreichen Fußball-Tag zusammen.
Auch sonst gab es für die Special Violets viel zu feiern: Die Special Violets Kids entschieden das Kids-Turnier ganz klar mit 15 Punkten aus fünf Spielen für sich. Im Finale des Special Needs-Turniers standen sich dann die beiden Teams der Special Violets gegenüber. Sie hatten zuvor die zwei Teams des SK Rapid sowie die Mannschaften von Sturm Graz, Admira Wacker, SKN St. Pölten, FC Spielerpass I+II und pro mente Burgenland souverän besiegt. Das spannende Finale zwischen Team Austria „Weiß“ und Team Austria „Violett“ entschied Team „Weiß“ ganz knapp mit 2:1 für sich.
Vernetzen konnten sich die Fußballerinnen und Fußballer unter anderem mit dem KOBV – Der Behindertenverband, dem Verein U Are Special, dem Verein der Assistenzhunde Europas, dem Fonds Soziales Wien sowie Unternehmen, wie Fahrrad Böhm und Otto Bock.