Logo: Oberösterreichischer Kriegsopfer- und Behindertenverband

KOBV – eine wichtige Stimme der Vernunft, die zum Fortschritt mahnt, und ein wertvoller und zuverlässiger Partner des Sozialministeriums.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann

Es ist mir eine große Ehre, dass ich heute anlässlich des 80-jährigen Bestehens Ihres Verbandes einige Worte an Sie richten kann. Der Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich hat eine große Geschichte hinter sich. Ursprünglich als Selbsthilfeorganisation der Kriegsopfer 1945 gegründet, dann die wesentliche Öffnung 1973 zum Verein zur Unterstützung aller Menschen mit Behinderungen und heute als nicht mehr wegzudenkender und ganz zuverlässiger und wesentlicher Partner des Sozialministeriums. Ich darf mich bedanken für eine jahrzehntelange, intensive und gute Zusammenarbeit. Der KOBV spielt eine wichtige Rolle bei der Einführung und Weiterentwicklung von Errungenschaften und Maßnahmen, wie z.B. bei der Einführung des Pflegegeldes. Trotz der finanziell schwierigen Situation ist es uns wichtig, gerade im Bereich der Pflege näher hinzuschauen und wir werden das Pflegegeld weiter valorisieren. Das ist ein wichtiger Schritt und darüber freue ich mich. Ich darf auch danke dafür sagen, dass der KOBV so eine wichtige Stimme der Vernunft ist, die auch zum Fortschritt mahnt und ich freue mich schon auf all die heute von Ihren Delegierten gefassten Beschlüsse die an mich, an mein Ressort herangetragen werden, die wir in guter Abstimmung, wie es auch Tradition hat, auch gemeinsam abarbeiten werden. Uns verbindet das Interesse, Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen.

Sie setzen sich unermüdlich für die Rechte und Interessen von Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen ein und ich kann Ihnen nur höchste Anerkennung  aussprechen für Ihr Engagement und dafür, dass Sie die Interessen der Betroffenen wahren und den Frieden fördern. Das ist in Zeiten wie diesen wichtiger denn je.

Sie sehen die Lebensrealitäten der Kriegsopfer, der Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftiger Personen. Ohne den KOBV wären diese Personengruppen nicht so unterstützt, wie sie es sind. Die Arbeit des KOBV ist für die Menschen unverzichtbar und ich bin höchst beeindruckt, dass sich, wie ich in Ihrer heutigen Broschüre lesen konnte, in Ihrem Verein österreichweit 4.500 Personen ehrenamtlich engagieren, das ist eine beeindruckende Zahl. Das sind 4.500 Menschen, denen wichtig ist, wie es anderen geht, wie man andere unterstützen kann, das sind 18 Mio. Stunden ehrenamtliches Engagement jährlich, das ist großartig, dazu kann ich Sie nur wirklich beglückwünschen. Ich darf auch Herrn Präsident Groschan zu seinem großartigen Wahlergebnis gratulieren. Ich glaube, auch das ist etwas, das zeigt, wie gut der KOBV zusammenhält und gemeinsam mit dem Präsidenten seinen Weg geht.

Herzlichen Glückwunsch zu dem 80jährigen Bestehen Ihres Verbandes, das ist eine ganz tolle Zahl. Sie können stolz sein auf das, was geleistet wurde, auf das, was weitergebracht wurde. Ich darf mit der Bitte schließen, bleiben Sie das, was Sie sind: eine starke Interessensvertretung und Anlaufstelle für alle Menschen, die auf Ihre Unterstützung angewiesen sind und bitte auch ein wertvoller und zuverlässiger Partner für das Ressort. Vielen Dank!

KOBV - eine starke Stimme für Menschen mit Behinderungen, die nicht nur Missstände aufzeigt, sondern aktiv Lösungen mitgestaltet.
Abg. z. NR Mag.a Verena Nussbaum, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen

Es ist mir eine große Freude Ihnen heute per Videobotschaft anlässlich des 80-jährigen Bestehens des KOBV Österreich meine herzlichen Glückwünsche zu übermitteln. 80 Jahre, das bedeutet 8 Jahrzehnte unermüdlichen Einsatz für Gerechtigkeit, Gleichstellung und soziale Fairness. Der KOBV war und ist eine starke Stimme für Menschen mit Behinderungen, eine Stimme, die nicht nur Missstände aufzeigt, sondern aktiv Lösungen mitgestaltet. Gerade in Zeiten, in denen gesellschaftliche Teilhabe und Barrierefreiheit noch immer keine Selbstverständlichkeit sind, braucht es Verbände, wie den KOBV, die laut, klar und konsequent für Fairness eintreten. Sie haben in den letzten Jahrzehnten nicht nur Rechte erkämpft, sondern vor allem Bewusstsein geschaffen, in der Politik, in den Betrieben und in der gesamten Gesellschaft. Als Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen der SPÖ ist es mir ein besonderes Anliegen, diesen Einsatz auch auf parlamentarischer Ebene fortzusetzen. Denn echte Inklusion bedeutet mehr als nur Zugänge zu schaffen, sie bedeutet, Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe einzubeziehen, ihre Perspektiven ernst zu nehmen und ihre Lebensrealitäten als gleichwertig anzuerkennen.

Ich danke dem KOBV Österreich für seine 80 Jahre Engagement, Solidarität und Hartnäckigkeit, für seine Stimme, die niemals verstummt ist und für all jene, die sich Tag für Tag für ein gerechteres Miteinander einsetzen.

Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Festakt, anregende Gespräche und weiterhin viel Kraft, Mut und Begeisterung für die kommenden Aufgaben. Herzlichen Glückwunsch zu 80 Jahre KOBV Österreich!

KOBV – eine zentrale Institution im Bereich der Menschen mit Behinderungen, im Bereich für Inklusion.
Abg. z. NR Fiona Fiedler, BEd, NEOS-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen

Es ist mir eine große Ehre heute, zwar nur per Videobotschaft aber dennoch, zum

80. Jubiläum des KOBV einige Worte an Sie richten zu dürfen.

Wir befinden uns in herausfordernden Zeiten, in Zeiten der multiplen Krisen. Die Corona-Pandemie, die Teuerung durch den Ukraine-Krieg, Naturkatastrophen durch den Klimawandel. Alles Situationen, in denen besonders Menschen mit Behinderungen immer wieder an ihre Grenzen stoßen und besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. Nun war das Erzielen von Fortschritten für Menschen mit Behinderungen gerade in diesen Krisenzeiten besonders schwierig. Aber auch davor gab es bereits Probleme mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich bin davon überzeugt, dass genau diese Krisen nicht als Vorwand verwendet werden dürfen, um Menschen mit Behinderungen wieder hintanzustellen. Wir erlebten vor unserem Regierungseintritt Stagnation im Bereich der Menschen mit Behinderungen, wenn es um einen inklusiven Arbeitsmarkt geht oder auch um inklusive Bildungssettings. Auch bei der persönlichen Assistenz hat sich die Vorgängerregierung zwar Mühe gegeben, ist aber nicht zu dem gewünschten Ergebnis, einer bundeseinheitlichen Lösung, gekommen.

Und hier kommen Sie ins Spiel. Für mich ist der KOBV zentrale Institution im Bereich der Menschen mit Behinderungen, im Bereich für Inklusion. Und genau hier brauche ich weiterhin das Zusammenwirken, das Zusammenarbeiten auf allen Ebenen mit dem Verband. Um aber Rückschritte zu vermeiden und progressive Positionen zu erzielen, braucht es das, was ich auch in dieser Legislaturperiode als oberste Prämisse habe, nämlich die Zusammenarbeit mit allen Institutionen, mit allen Verbänden und da spielt der KOBV eine wichtige Rolle. Im Zuge des Disability Mainstreaming haben wir da zwar noch einen weiten Weg vor uns, aber ich zögere nicht und ich freue mich besonders, diesen Weg auch mit Korinna Schumann gemeinsam gehen zu können, hier guten Weges, guter Stimmung voranzugehen und dieses Ziel zu erreichen. Ich wünsche Ihnen eine schöne Tagung, ein schönes Fest zu diesem 80-jährigen Jubiläum. Alles Liebe aus der Sondersitzung in Wien!

KOBV – Ihr Wirken ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft und ist auch Ausdruck von gelebter Solidarität, Menschlichkeit und Verantwortung.
Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin

Ich freue mich sehr, heute da zu sein und ein paar Worte an Sie richten zu können, weil ich schon eine Beziehung zum KOBV habe und über die möchte ich heute kurz sprechen.

Zum 25. Ordentlichen Delegiertentag und auch zum 80-jährigen Bestandsjubiläum Ihres Verbandes möchte ich meine herzlichsten Glückwünsche ausrichten. Seit 8 Jahrzehnten setzt sich der KOBV mit sehr großem Engagement für die Rechte und Interessen, generell für das Wohlergehen von Menschen mit Behinderungen ein. Dieses unermüdliche Wirken ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft und ist auch Ausdruck von gelebter Solidarität, Menschlichkeit und Verantwortung. Wir haben das schon an der einen oder anderen Stelle heute gehört. Der KOBV hat sich auch verändert im Laufe der Jahrzehnte und der Name Kriegsopferverband hat sich zu KOBV – Der Behindertenverband gewandelt. Ich schätze die Arbeit Deiner Organisation, lieber Franz Groschan, außerordentlich.

Besonders erwähnen möchte ich hier auch die Schulung der Behindertenvertrauenspersonen. Diese ist ein Fundament für kompetente Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter vor allem im Bereich der Anliegen von begünstigt behinderten Beschäftigten in Unternehmen. Das ist auch eine extrem wichtige Säule auch in meiner Arbeit, gerade im Bereich Behinderteneinstellungsgesetz. Der Austausch mit den Behindertenvertrauenspersonen ist mir persönlich sehr wichtig und wertvoll, z.B. auch im Rahmen der Kamingespräche bei den Schulungskursen.

Darüber hinaus möchte ich gerne die Rechtsberatung erwähnen. Denn diese Rechtsberatung und auch Rechtsbegleitung, vor allem auch bei den Verwaltungsverfahren ist eine ganz dringend notwendige Möglichkeit für Menschen Unterstützung zu bekommen. Sie ist sinnvoll, sie ist lokal und sie ist dringend notwendig. Mir mit meinem Mandat ist es beispielsweise nicht möglich, bei Verwaltungsverfahren einzugreifen oder das Schlichtungsinstrument dafür zu verwenden. Umso wichtiger ist es, dass Menschen, die bei Verwaltungsverfahren Probleme haben, hier die Unterstützung vom KOBV bekommen und in diesen Verwaltungsverfahren auch unterstützt werden vom KOBV. Hier braucht es ganz besonders die engagierte Arbeit des KOBV, um Menschen mit Behinderungen auch zu ihren Rechten zu verhelfen. Vielen Dank für diese wertvolle Arbeit!

Am Ende möchte ich noch einen Satz zu den vielen unermüdlich ehrenamtlich arbeitenden Menschen im KOBV sagen: vielen Dank für Ihren Einsatz! Dank Euch/Ihnen erfahren Menschen mit Behinderungen überall in den Regionen in Österreich von ihren Rechten. Das ist wichtig. Dank Eurer Unterstützung und Hilfe können konkrete Diskriminierungen und ungerechte Themen aufgezeigt und bearbeitet werden. Sei es beispielweise mit einer Schlichtung oder mit Interventionsschreiben. Also auch hier ein Dankeschön für Ihre Tätigkeit!

Allen Funktionärinnen und Funktionären und den Delegierten sowie den Mitgliedern danke ich insgesamt für ihren Einsatz, ihrer Beharrlichkeit und ihren Beitrag zu einer inklusiveren und auch gerechteren Gemeinschaft. Ich wünsche der heutigen Festveranstaltung einen weiteren würdigen Verlauf, den Delegierten einen erfolgreichen Austausch und dem Verband weiterhin viel Kraft, Erfolg und auch die politische Anerkennung für seine wertvolle Arbeit. Danke!

KOBV – ein wichtiger Partner und Wegbegleiter der Monopolverwaltung
Mag. Hannes Hofer, Geschäftsführer Monopolverwaltung GmbH

Ich habe mich sehr gefreut, Franz Groschan, wie Du gesagt hast, Hannes Hofer, Monopolverwaltung, ist ein Partner des KOBV. So möchte ich auch unsere Zusammenarbeit beschreiben. Der KOBV ist 80 Jahre alt, das Tabakmonopol ist schon über 240 Jahre alt. Aber es war damals schon Josef II, der die kaiserliche Idee hatte, den Tabakverkauf mit einer sozialen Zielsetzung zu verbinden. Das waren damals die Kriegsveteranen. Und damit war es klar, dass mit der Gründung des KOBV vor 80 Jahren hier eine sehr intensive Partnerschaft begonnen hat. Es war im Jahre 1979, wo aus diesem Vorzugsrecht für Kriegsopfer ein Vorzugsrecht für Menschen mit Behinderungen wurde. Das zeigt, dass diese Entwicklung sowohl im Monopol als auch im Kriegsopfer- und Behindertenverband stattgefunden hat.

Heute ist der KOBV Österreich in vielen Rollen im Tabakmonopol tätig. Es fängt damit an, die richtigen Interessent:innen für eine Tabaktrafik zu finden und auch unser Inklusionsmodell bekannter zu machen, das wir in Österreich haben. Hier ist der KOBV eine wichtige Kommunikationsdrehscheibe zu seinen Mitgliedern in ganz Österreich.  Der Kriegsopfer- und Behindertenverband ist auch in der Vergabekommission tätig, wo es um eine faire und lautere Vergabe geht. Darüber hinaus leitet der KOBV die Trafikakademie. Hier möchte ich mich an dieser Stelle ganz besonders bei Franz Schleich als Geschäftsführer und bei Gerhard Pall als zuständigen Leiter vor Ort bedanken. Ihr leistet eine ganz hervorragende Arbeit. Ich möchte hier berichten, dass die Teilnehmer der Trafikakademie immer wieder die Schulnote 1,1 / 1,0 vergeben für die Leistung, die ihr auch bereitstellt. Vielen Dank dafür!

Darüber hinaus ist auch der KOBV traditionell Mitglied des Aufsichtsrates der Monopolverwaltung. Hier vielen Dank Franz Groschan für Deine Begleitung in dieser Rolle. Und es geht dabei nicht nur darum, das zu bewahren, was wir heute haben, sondern auch darüber nachzudenken, wie sich dieses Thema weiterentwickeln soll. Ihr seid hier enge Partner, wenn es darum geht, sensible Genusswaren auch in Zukunft nicht zu verbieten, sondern zu regulieren. Hier möchte ich mich bei Euch ganz herzlich bedanken und bei Frau Bundesministerin Schumann, weil soeben ein Gesetz in Begutachtung geschickt wurde, auf das wir schon sehr lange gewartet haben und das diese Bundesregierung in Bewegung gebracht hat. Es geht hier um die weitere Regulierung von Nikotin Pouches und E-Zigaretten und das in Abstimmung mit der sozialen Zielsetzung. Vielen Dank dafür!

Abschließend möchte ich mich auch sehr für den freundschaftliche Umgang bedanken.  Vielen Dank, dass Ihr so treue Wegbegleiter seid und ich wünsche Euch und dem gesamte KOBV alles Gute!

KOBV und SoVD, stark für die Interessen unserer Mitglieder, parteipolitisch neutral aber nicht unpolitisch und parteiisch für unsere Mitglieder.
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende Sozialverband Deutschland

Heute feiern Sie Ihr 80-jähriges Verbandsjubiläum. Was für ein Erfolg und was für ein Jubiläum! Schon 1945, wir haben es gehört, am 17.04.1945, haben Sie sich als Selbsthilfeorganisation gegründet mit dem ambitionierten Ziel, den über 500.000 Kriegsopfern aus beiden Weltkriegen, Rehabilitation und Integration im Beruf und der Gesellschaft zu sichern.

Ich darf heute hier zu Ihnen sprechen, weil mein Sozialverband Deutschland, der SoVD, eine ganz ähnliche Geschichte hat. Wir gründeten uns bereits 1917, damals noch als Reichsbund der Kriegsopfer und Kriegsbeschädigten. 1933 haben wir uns selbst aufgelöst, weil wir nicht von den Nazis vereinnahmt werden wollten, und wir haben uns 1947 neu gegründet unter dem Namen Reichsbund und in den 2000er Jahren haben wir uns umbenannt in Sozialverband Deutschland. Wir sind der älteste Sozialverband Deutschlands und wir vertreten die Anliegen von rund 650.000 Mitgliedern. Wir sind die starke Stimme für die sozialen Probleme der Menschen in unserem Land. Der SoVD kämpft dafür, dass soziale Themen ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Als energische und gerne auch als laute Stimme für alle, die in unserem Land Unterstützung brauchen. Der SoVD steht für eine offene und demokratische Gesellschaft, für gleichberechtigte Teilhabe und soziale Gerechtigkeit, für Frieden und Freiheit. Diese starke Stimme haben wir gemeinsam, lieber KOBV. Auch Sie vertreten die Interessen Ihrer Mitglieder in ganz Österreich. Dabei sind Sie parteipolitisch und religiös neutral, wie wir auch. Ich sage gerne: parteipolitisch neutral aber nicht unpolitisch und parteiisch für unsere Mitglieder.

Unsere beide Verbände machen sich insbesondere stark für die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Da gibt es weltweit noch viel zu erreichen. Wir setzen uns in Deutschland gerade insbesondere dafür ein, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Denn aktuell wird leider der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung blockiert. Umso wichtiger ist es auch, dass wir uns international vernetzen und austauschen.

Ich danke Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich für die Einladung, lieber Präsident Groschan, und möchte mich ein bisschen revanchieren, mit einer Gegeneinladung. Wir feiern in 2 Jahren bei unserer Hauptversammlung des Sozialverbandes Deutschland mit knapp 450 Delegierten unser 110-jähriges Bestehen und ich würde Sie gerne einladen, als unser Ehrengast daran teilzunehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Festakt und ich hoffe, wir sehen uns in 2 Jahren in Berlin. Danke schön!


Anpassungen im Erwachsenenschutz vom Nationalrat beschlossen

Mit dem am 15.10. vom Nationalrat beschlossenen Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 wurden nun die Verschlechterungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 teilweise zurückgenommen. Personen, die eine gerichtliche Erwachsenenvertretung haben, sollen künftig ein Antragsrecht sowie deren Betreuungsumfeld eine Anregungsmöglichkeit erhalten, die Erwachsenenvertretung zu erneuern. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person bzw. ihre Vertretung stets auf die Durchführung eines „Clearings“ dringen kann. Außerdem können die die betroffene Person betreuenden Menschen darauf hinwirken, dass im konkreten Fall die aktuelle Lebenssituation der betroffenen Person überprüft wird.

Die Verschärfung der Verpflichtung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, soll nur mehr übergangsweise bis zur Bewältigung der derzeitigen Notlage gelten und tritt mit 30.6.2028 außer Kraft.

Diese Korrektur ist sehr zu begrüßen, kritisch ist jedoch anzumerken, dass die durch das Budgetbegleitgesetz 2025 vorgenommene Verlängerung der gesetzlichen Überprüfungsfrist von drei auf fünf Jahre und der Entfall des obligatorischen Clearings davon unberührt blieben. 

Grundsätzlich ist eine umfassende Reform des Erwachsenenschutzes erforderlich, die sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu orientieren hat. Den Erläuterungen zu den beschlossenen gesetzlichen Änderungen ist auch das Vorhaben zu entnehmen, bis Mitte des Jahres 2028 eine umfassende Bewertung des Erwachsenenschutzrechts unter Einbindung der betroffenen Stakeholder:innen und der zuständigen Ressorts vorzunehmen.


EuGH zur Diskriminierung am Arbeitsplatz – Schutz vor mittelbarer Diskriminierung auch für Eltern von Kindern mit Behinderungen

In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache Bervidi, C-38/24 vom 11.9.2025) hält der EuGH fest, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so zu gestalten haben, dass sich die Eltern ohne Gefahr der mittelbaren Diskriminierung um ihr behindertes Kind kümmern können.

Eine italienische Stationsaufsicht hatte ihren Arbeitgeber mehrmals ersucht, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, weil sie sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern müsse. Der Arbeitgeber gewährte ihr vorläufig bestimmte Anpassungen, lehnte jedoch ab, diese auf Dauer zu gewähren. Die Stationsaufsicht focht diese Ablehnung vor den italienischen Gerichten an, bis die Rechtssache schließlich dem italienischen Kassationsgericht vorgelegt wurde. Der italienische Kassationsgerichtshof hatte sich an den EuGH gewandt, da er Zweifel in Bezug auf die Auslegung des Unionsrechts zum Schutz vor mittelbarer Diskriminierung eines Arbeitnehmers, der sich um sein schwerbehindertes Kind kümmert, hatte.

Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung nach der Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) auch für einen Arbeitnehmer gilt, der wegen der Unterstützung seines Kindes mit Behinderungen diskriminiert wird. Um die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Arbeitnehmer ihren Kindern mit Behinderungen die erforderliche Unterstützung zukommen lassen können, sofern dadurch der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet wird. Das nationale Gericht hat daher eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

Die Position der Arbeitnehmer:innen in der EU erfährt durch diese Entscheidung eine deutliche Stärkung hinsichtlich Vereinbarkeit von Beruf und familiären Betreuungspflichten. Österreich setzte die EU RL 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf bereits 2006 in den arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsbestimmungen der §§ 7 a ff BEinStG um. § 7 b Abs. 5 BEinstG sieht ausdrücklich vor, dass eine Diskriminierung auch vorliegt, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Behinderung diskriminiert wird. Entsprechende Fälle der mittelbaren Diskriminierung, wie im gegenständlichen Fall des EuGH, aber auch unmittelbare Diskriminierungen auf Grund des Naheverhältnisses zu einem Menschen mit Behinderungen sind somit vom § 7 b Abs. 5 BEinstG umfasst.